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Steuerlich Veranschlagung, wenn ein Partner in Norwegen lebt und arbeitet

Die Besteuerung wird über ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Norwegen und Deutschland geregelt. Darin wird üblicher Weise vereinbart, dass z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Ursprungsland (hier vermutlich Norwegen) besteuert werden. In Deutschland greift dann nur der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass in Deutschland nur die deutschen Einkünfte besteuert werden, aber die "Auslandseinkünfte" zur Ermittlung des Steuersatzes einbezogen werden. Näheres dazu auf der Homepage des BMF, wo die einzelnen DBA hinterlegt sind und bei Ihrem Steuerberater.