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Gegebenenfalls sollte ihre Arbeitsvermittlerin prüfen ob ein Eingliederungszuschuss möglich ist. In diesem Falle würde die Agentur für Arbeit einen Prozentsatz des Arbeitgeberbruttos für einen gewissen Zeitraum dazugeben. Dies soll die finanzielle Belastung während der Einarbeitungszeit verringern und Ihnen damit bessere Integrationschancen gewähren (ab 01.04.2012 § 88 SGB III i.V.m. dem § 131 SGB III (50plus)). Eine weitere Möglichkeit der Förderung könnte der Bildungsgutschein bzw. ab 01.04.12 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sein. Sollte Ihnen eine Qualifikation fehlen, kann die Arbeitsagentur Sie fördern. Dies ist vor Allem mit einer Einstellungszusage möglich. (s. § 81 SGB III - ab 01.04.12)
Eine weitere Fördermöglichkeit für Menschen über 45 Jahre kann WeGeBau sein. In diesem Falle kann ebenfalls unter Umständen ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden. Voraussetzung ist hier jedoch ebenfalls die berufliche Weiterbildung im Betrieb.
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