Hallo, die Übernachtungspauschale gibt es nach wie vor. Dein Chef ist aber rechtlich nicht dazu verpfleichtet sie zu erstatten. Leider kannst du sie auch nicht als Werbungskosten absetzten, da hierfür nur Hotelrechnungen mit Beleg akzeptiert werden. Mehr zur Übernachtungspauschale.
Es gibt eine Kilometerpauschale und eine Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale gilt für die Fahrten zur Arbeit. Die Kilometerpauschale greift bei Geschäftsreisen. Für den Arbeitsweg kannst du jeweils die Kilometer des einfachen Fahrtweges geltend machen.
Viele Grüße!
Reisekosten für Geschäftsreisen kannst du entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Abzugsfähig sind Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Im Spesen-Ratgerber findest du gute Tipps für deine Steuererklärung.
Viele Grüße!