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Luna1998

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Muss in Deutschland mit dem Doktor-Titel (sofern vorhanden) angesprochen werden?

Es haben definitiv nicht "beide Seiten Recht": Der Doktorgrad (und hieraus ist bereits abzuleiten: NICHT Doktortitel) fehlt die Eigenschaft als Namensbestandteil gem. § 12 BGB. Die Möglichkeit (NICHT: Pflicht), den akademischen Grad in deutsche Ausweispapiere eintragen zu lassen, führt eben nicht dazu, dass die fehlende Eigenschaft als Namensbestandteil im Nachhinein geheilt wird. Das Recht, sich mit einem "richtigen" Titel (wie z. B. Freiherr, Gräfin usw.) ansprechen zu lassen, besteht hingegen sehr wohl (da hier tatsächlich Namensbestandteile vorliegen). Wer es genau nachlesen möchte: Monatsschrift des Deutschen Rechts, 3/97, S. 224 ff., § 4 I 2 Nr. 3 PaßG sowie § 1 II 2 Nr. 3 PAuswG. Selbst der BGH durfte / musste sich bereits 1962 mit dem Thema beschäftigen: Bd. 38, S. 380 bis 385, Nr 54