Ja das Gesetzt lautet: Jeder hat Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) begründet. Auch haben Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung die Pflicht, Nichtraucher vor Tabakrauch und möglichen gesundheitlichen Folgen zu schützen. Quelle