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eisvogel

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Muß man unfähige Politiker die volle Legislaturperiode ertragen ?

Absolut nein! Wenn der Bürger seine Stimme bei der Wahl „abgegeben“ hat, dann hat er vier Jahre lang keine Stimme mehr. Eine Möglichkeit könnten Volksabstimmungen sein, die nach unseren GG (Art. 20 Abs. 2) auch verfassungsrechtlich zulässig sind. Doch diese Abstimmungen scheuen unsere Politiker wie der Teufel das Weihwasser. Warum? Weil solche Abstimmungen die Macht der Parteipolitiker beschneiden würden. Forderungen nach Einführung von Volksentscheiden werden bei uns immer mit dem Hinweis abgeschmettert, dass die Politik sich nicht von der „Straße“ oder dem „Boulevard“ bestimmen lässt.