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JanaRogowski

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Ich möchte mir einen Adelstitel kaufen. Für ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Artikel 109 der Verfassung des Deutschen Reichs (vom 11. August 1919, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-2, veröffentlichten bereinigten Fassung): "Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden." Der einzige Artikel der Weimarer Verfassung, der bis heute gültig geblieben ist. Das Tragen und Benutzen eines Adelstitels ist in Deutschland also nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind direkte und adoptierte Nachkommen der Bürger die den Adelstitel als Namenbestandteil noch weiter tragen dürfen ("von", "zu" o.ä.). Die Benutzung eines "gekauften" Titels ist in Deutschland ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (Betrug, Urkundenfälschung etc.). Ich rate von dem Ansinnen eines solchen Kaufs also dringend ab!