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centavo

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Ich wurde vor einer Woche geblitzt, wann kann ich ungefähr mit einem Zahlungsbefehl rechnen?

Die Frage ist schon älter - dennoch für Andere vielleicht gut zu wissen - es gibt bei Bussgeldbescheide eine Verjährungsfrist von 3 Monaten: "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate." Wenn man also nachdem man geblitzt worden ist, nicht innerhalb von 3 Monaten einen Anhörungsbogen oder einen Bescheid bekommt - muss man nicht mehr zahlen!