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FabRoss

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Darf der Vermieter um 21 Uhr die Haustüre abschließen?

Ganz eindeutig ist die Rechtsprechung da nicht. Das Landgericht Köln hat 2013 geurteilt, dass ein Vermieter seinen Erdgeschossmieter verpflichten kann, die Haustür nachts abzuschließen. Aber zuletzt im Mai 2015 hat das Landgericht Frankfurt / Main entschieden, dass nachts die Haustür in einem Mehrfamilienhaus nicht abgeschlossen werden darf. http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurtmain-urteil-213s12712-haustuer-nachts-abschliessen-verboten-nicht-erlaubt/ Bei dem Frankfurter Urteil wurden auch technische Lösungen diskutiert, die Einbruchschutz und sichere Fluchtwege bieten. Sprich: selbstverriegelnde Panikschlösser. Die halten Einbrecher draußen und man kommt trotzdem von innen ohne Schlüssel raus.