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Weinges

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Radarabstandsmessung auf der Autobahn

Es ist gut, dass es viele gescheite Leute mit sinnvollen Antworten gibt. Ein Körnchen Wahrheit findet man überall. Der Rat, zu einem Anwalt zu gehen, ist wohl richtig. Sie sollten sich einen solchen über www.Verkehrsanwälte.de in Ihrer Nähe suchen. Nur der Anwalt kann die Akte einsehen und das Video, das im Zusammenhang mit der Abstandsmessung gemacht wird, anfordern und einsehen. Sollte es stimmen, dass vorher der Abstand unschuldig verkürzt wurde, wird ein Einspruch zur Aufhebing des Bußgeldbescheides führen. Achtung es gibt eine 2 Wochenfrist für den Einspruch. Bei erfolgreichem Einspruch sollte die Staatskasse die Anwaltskosten tragen. Ansonsten fragen Sie den Anwalt vorher, was seine Tätigkeit kostet.. Belastend sind in diesem Zusammenhang weniger die 150 EUR des Bußgeldes, denn die eingetragenen Punkte im Verkehrsregister.