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Eowyn

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Mein Arbeitgeber möchte statt einer Prämie eine Direkt Versicherung abschließen. Soll ich zustimmen?

Klären Sie erst einmal, ob das wirklich eine zusätzliche Zahlung ist oder ob eine Verrechnung mit Ihrem Gehalt erfolgt. Wenn Sie nichts zuzahlen, dann ist eine Direktversicherung ein guter Weg des Ansparens. Der Arbeitgeber spart auf den Beitrag die Sozialversicherungskosten, die sparen Sie ebenso und zusätzlich noch die Steuern (bis zum maximalen Jahresbeitrag von 2.640 Euro). Bei der Auszahlung müssen Sie allerdings alles versteuern und Sozialversicherungsabgaben darauf entrichten. Daher müssen Sie jetzt mehr sparen, als Sie später zuzahlen. Lassen Sie sich das vorrechnen. Versuchen Sie ebenso, die Art der Versicherung mitzubestimmen: fondsgebundene oder klassische Direktversicherung - wählen Sie den für Sie passenden Weg, wenn der Arbeitgeber das zulässt. Tipp zum Schluss: Der Arbeitgeber spart ja seinen Sozialversicherungsanteil von rund 20% auf die Prämie, um diese Summe könnte er den Beitrag zur Direktversicherung erhöhen.

Warum gilt die Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen?

Haftpflichtversicherungen (PHV) sind so wichtig, weil wir mit ihnen Verantwortung übernehmen: Wenn wir jemanden unbeabsichtigt schädigen, dann soll der wenigstens finanziell entlastet werden (wenn wir z.B. seine Gesundheit ruinieren). Und wenn ich materiell einen Schaden verursache und hohe Kosten entstehen, will ich nicht meinen Mann und meine Kinder in die Schulden mit reinreißen. Umgekehrt: Wenn mich einer schwer schädigt, dann will ich auch, dass er eine PHV hat, damit ich etwas erhalte. Ich finde auch: eine PHV sollte Pflicht sein. Zumal sie nicht viel kostet: eine vernünftige Summe von 5 Mio Euro kostet für Singles um 50Euro, für Familien ab 65 Euro Jahresbeitrag. Achten Sie auf die Bedingungen, hier sollte man nicht zu knauserig sein

Urteil gegen die AFA AG

Hallo, das ist kein Urteil gegen die AFA AG, sondern eins in 1. Instanz gegen die PrismaLife vom August 2010. Die PrismaLife hat Berufung eingelegt, und in der nächsthöheren Instanz wird sie wohl gewinnen. Denn ähnliche Verfahren gab es schon davor und auch danach, und bei allen wurde der Kurs der PrismaLife bezüglich der Kostenausgleichsvereinbarung und der Kostentransparenz von den Gerichten als rechtskonform bestätigt. Beispiele: Amtsgerichte Brandenburg (1.11.2010) und Köln (3.11.2010). Wenn Sie Kunde sind, lassen Sie sich doch von Ihrer AFA-Agentur oder Ihrem Berater einen Vorschlag zur Weiterführung vorlegen. Vielleicht mit einer Beitragspause, das geht. Ich bin bei einem Makler, kenne die PrismaLife, aber auch die AFA AG, und ich kann sagen, dass die immer eine Lösung finden, wenn bei finanziellen Schwierigkeiten nicht mehr gezahlt werden kann: Beitragspause, Beitragsreduzierung, Teilkündigung, Kostenübernahme bei Arbeitslosigkeit etc. Die helfen Ihnen bestimmt.