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Würde eine gesetzliche Quote nicht zu Verstößen gegen das AGG führen?
Wenn ich als Mann für eine Position abgelehnt würde um einer Frauenquote genüge zu tun, dann wäre der Ablehnungsgrund doch der, dass ich ein Mann bin. Aber das ist doch gerade laut AGG (Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz) verboten und könnte zu Schadensersatzklagen meinerseits führen. Ich bin gespannt, wie der Gesetzgeber dieses Dilemma löst. Das AGG beliebig zu ändern oder außer Kraft zu setzen wird sicherlich nicht leicht, da es m.E. auf Druck der EU eingeführt wurde. Dieter Müller
Wer ist Haupteigentümer der Commerzbank und zahlt bei Kapitalerhöhung?
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/commerzbank230.html
Wird die Wärme,die jetzt in Fukushima zum Problem wurde,bei normalem Betrieb zur Energiegewinnung genutzt?
oder entsteht bei kernfusion eine andere energieart?
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