Ggmbh Insolvenz
Ehemann muss mit Firma (Ggmbh) Insolvenz anmelden. Es besteht Gütertrennung und das Eigenheim ist seit 11, 5 Jahren an die Ehefrau überschrieben worden. Ist das Haus vor Insolvenz geschützt und wie sieht es mit Aktien Fonds der Ehefrau und Kindern aus?
Antworten (1)
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Wird über das Vermögen eines in Gütertrennung lebenden Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartners) das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse. Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt.
Die Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bzw. des § 8 Abs. 1 LPartG gilt auch im Insolvenzverfahren. Der Ehegatte bzw. Lebenspartner muss also sein Eigentum beweisen, wenn die Vermutung zugunsten der Insolvenzmasse besteht.
Wird über das Vermögen eines in Gütertrennung lebenden Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartners) das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse. Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt.
Die Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bzw. des § 8 Abs. 1 LPartG gilt auch im Insolvenzverfahren. Der Ehegatte bzw. Lebenspartner muss also sein Eigentum beweisen, wenn die Vermutung zugunsten der Insolvenzmasse besteht.
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