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Gast

Käufer droht mit Anzeige

Habe ein Handy im funktionierenden und ordentlichen Zustand versendet. Nun behauptet der Käufer Sim Schacht defekt ? Stimmt aber nicht habe Zeugen . 
Er hat das Handy mir wieder zurück gesendet . Ich habe es geprüft es ist zerstört und zerkratzt worden . Käufer will trotzdem sein Geld.Was kann ich nur tun ?
ER droht mit Anzeige 
Ich habe noch nie defekte Sachen verschickt ?

Habe ein Handy verkauft im funktionierenden und ordentlichen Zustand . Käufer sagt es ist kaputt. Ich wusste das es ganz war habe Zeugen.Hatte es ja vor der Absendung geprüft .Display schwarz und fährt nicht mehr hoch was vorher ging.
Käufer hat mir Handy kaputt zurück geschickt und will sein Geld und droht mit Anzeige ! Was kann ich da als Verkäufer privat tun ?
Frage Nummer 3000126886

Antworten (4)
wokk
Ist es wirklich dasselbe Handy?
Hast du die Seriennummer festgehalten?
IMEI?
Nicht dass er Dir einen anderen Hobel unterjubeln will . . .
StechusKaktus
Die gute Nachricht ist: Er will etwas von dir und du hast dir nichts vorzuwerfen und kannst sogar Zeugen aufweisen.
Daher meine Empfehlung:

1. Schreibe ihm eine Nachricht mit in etwa dem Sachverhalt, den du uns genannt hast. Ergänze, dass du sein Smartphone für ihn bei dir aufbewahrst bis er es abholt bzw. dass du es ihm gerne noch einmal schickst, wenn er dir vorher die Versandkosten überweist.

2. Siehe dem weiteren Ablauf gelassen entgegen

3. Antworte nicht auf weitere Mails, solange er nicht Anwalt oder Mahngericht einschaltet. Einem Mahnbescheid widersprichst du, dem Anwalt antwortest du höflich mit dem Text, den du an ihn (siehe oben) gesendet hast.

4. Behalte die Nerven.

Viel Erfolg. Es gibt viele Arschlöcher auf der Welt. Was aber nicht so schlimm ist, solange die etwas von DIR wollen.
49gerd
Schwieriger Fall. Gewerbliche Verkäufer haben deshalb Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen man unter Umständen ähnliches unterbringen könnte. Die Zeugen vor Versand könnten ein wenig helfen, sicher ist das nicht. Wie will er denn die Zerstörung beweisen, wenn er Ihnen das Beweisstück zurück gesandt hat? Da steht doch dann Aussage gegen Aussage. Falls er nicht den Rückversand mit Einschreiben/Rückschein vorgenommen hat, kaum nachweisbar, dass es angekommen ist. Ich denke, eine Strafanzeige geht in einem wirschaftlichen Fall wie diesem wohl eher nicht zu einer juristischen Auseinandersetzung. Allerdings ist bei Strafantragsdrohung ratsam, doch einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn er das wirklích macht.
Fiete11
Entspannt zurücklehnen. Beim Privatverkauf gibt es keinerlei Gewährleistungsrechte. Du hättest die Rücksendung nicht einmal annehmen sollen. Das war ein Fehler.
Aber kein schlimmer. Will der Käufer das Handy nun wiederhaben, so muss er Dir erst das Geld für Porto und Verpackung senden. Erst danach musst Du es zurückschicken.
Lass ihn Anzeige erstatten. Er wird hintenrunter fallen.