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Gast

muss ich eine vollmacht beglaubigen lassen?

Mein Lebensgefährte und ich möchten heiraten! Das Standesamt braucht dafür einen Auszug aus dem geburtsregister. Da ich aber in Polen geboren bin und da nicht mehr lebe, muss ich eine gute bekannte dafür bevollmächtigten mir diese Kopie beim zuständigen Amt abzuholen. Jetzt meine Frage.....muss ich diese Bevollmächtigung vom Anwalt/Notar/Stadt beglaubigen lassen oder reicht es wenn ich eine handschriftliche an fertige, mit allen Daten und Fakten, und ihr so zu schicke??
Frage Nummer 79233

Antworten (5)
bh_roth
Woher soll hier jemand wissen, ob in Polen die Vollmacht beglaubigt sein muss?
Isi5786
Es geht doch nicht darum ob in Polen oder nicht, sondern im allgemeinen, ob eine Vollmacht beglaubigt sein muss oder nicht! Und außerdem findet sich ja vielleicht jemand der in der gleichen Situation war....ist gr nicht so abwegig!
hphersel
da musst Du beim zuständigen Standesamt in Polen nachfragen, was die haben wollen, also ob denen eine formlose Vollmacht reicht oder ob diese beglaubigt werden muss - und wenn ja, von wem.
bh_roth
@isi5786: Ok. Und was ist deine Antwort zum Problem?
[br]
Ich würde - ohne es zu wissen - in einem ähnlichen Fall die Vollmacht beglaubigen lassen, denn ansonsten könnte ja irgend jemand eine Vollmacht schreiben, die es dann gestattet, an höchstpersönliche Dokumente zu kommen.
[br]
Niemand weiß, wie es im Ausland funktioniert. Da hilft auch nicht, zu wissen, wie es "im Allgemeinen" in Deutschland gehandhabt wird. Ich habe schon die unterschiedlichsten Behördenreaktionen erlebt. Z.B. hat eine Behörde in Ungarn sich geweigert, die Übersetzung eines Behördenschreibens aus Deutschland durch das Bundessprachenamt in Landessprache anzuerkennen, sie wollten die Übersetzung eines ungarischen Übersetzers.
hphersel
@ Isi: für unterschiedliche Dinge brauchst Du unterschiedliche Vollmachten, manchmall muss eine Vollmacht nicht beglaubigt werden, manchmal reicht eine amtliche Beglaubigung, manche Vollmachten müssen sogar notariell beglaubigt sein. Und viele Ämter sind frei in dem, was sie fordern dürfen. Daher KANN es keine allgemeingültige Antwort geben.