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Alle Beiträge zum Thema: Anhängerkupplung

Fahren mit abnehmbarer Anhängerkupplung - ohne Anhänger - erlaubt?

Bei meiner Recherche stoße ich auf unterschiedliche Interpretationen. Da ist einmal die STVZO: Zitat: §30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten "Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden." Zitat Ende. Eine abnehmbare Anhängerkupplung gehört m. E. n. zweifelsfrei in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung". Der ADAC nimmt dazu wie folgt Stellung: Zitat: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Zitat Ende. . Hat jemand weitere Kenntnis? Zumindest wird dadurch die Fahrzeuglänge überschritten.