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Alle Beiträge zum Thema: Graffiti

Gemeinschädliche Sachbeschädigung

Ich habe folgende Frage, mein Sohn hat eine Anklageschrift wegen Graffiti Sprühen erhalten. Einige „Bilder“ sind in Kooperation mit einem Freund entstanden. Deshalb steht in der Anglageschrift gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Jetzt kam das Schreiben mit dem Gerichtstermin, in dem plötzlich steht „gemeinschädliche Sachbeschädigung. Ich hab keine Ahnung, aber wie ich gelesen habe ist Gemeinschädliche Sachbeschädigung schlimmer. So weit ich weiß wurde auf kein einziges Objekt gesprüht das „Gemeinschädliche Sachbeschädigung „ rechtfertigen würde. Ist es zulässig in derAnklageschrift von gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu sprechen, bei der Ladung dann aber „Gemeinschädliche Sachbeschädigung? Wäre klasse wenn mir jemand helfen könnte, danke im Voraus…