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Alle Beiträge zum Thema: Perso

§ 1 PAuswG - Ausweispflicht; Ausweisrecht

Ich kann im Paragraphen für die Ausweispflicht das Wort "gültig" nicht entdecken. D.h. man muss einen Ausweis besitzen, gültig (im Sinne von nicht abgelaufen) muss er nicht sein? D.h. Es reicht einmal im Leben einen gültigen Ausweis gehabt zu haben?

Weiss jemand ob die Pflicht fuer den neuen "PERSO" auch fuer Deutsche gilt, die im Ausland leben?

Stern.de berichtete, dass die Ausstellung eines sog. "Perso" Pflicht fuer jeden deutschen Staatsbuerger sei. Ich lebe in den USA. Nach Ablauf meines alten deutschen Personalausweises wollte ich einen neuen ausstellen lassen. Vom EW-Meldeamt meiner letzten Wohngemeinde in D erhielt ich (ca. 2005) den Bescheid, dass dafuer ein Wohnsitz in D notwendig waere. Hat sich dies beim neuen Perso geaendert?