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Alle Beiträge zum Thema: Schadensregulierung

Schadensregulierung mit oder ohne MWST

Der Schaden ist gemeldet, Angebote erstellt, nun entweder selbst machen (Baumarkt Material) oder von einer Firma wieder herichten lassen. Bei einer Firma ist die MWST im Entpreis enthalten, also MWST abzugsfähig. Beim Kauf der Materialien auf dem Baumarkt muss ich die MWST im voraus begleichen. Nun bin ich privat Versichert und nicht vorsteuerabzugsfähig. Bekomme ich die vollen Baumarktkosten oder nur die Summe ohne die MWST erstattet. Mit Freundlichen Grüßen H.Börhold