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Alle Beiträge zum Thema: Schwangerschaft

Kündigung während Schwangerschaft

In Firma X wurden alle MA gekündigt. Ein Tag nach (!) der Künd. teilt eine Kollegin d. AG mit sie sei schwanger. Der AG beantragt beim Regierungspräsidium (RP) eine Zulassung d. Künd. nach MuSchG § 9 Abs. 3. Diese wird 2 Monate später gewährt. Meine Kollegin hat Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. D. Firma existiert nun nicht mehr. Gilt die urspüngliche Kündigung des AG? Oder müsste der AG (nur wer ist dies dann?) nach der Genehmigung des RP nicht erneut kündigen?