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Alle Beiträge zum Thema: schwerbehinderung

GdB 80% mit Heilbewährung. Auf Dauer?

Ich hatte 2016 Nierenzellkarzinom und mir wurde die halbe Niere entfernt. Nun meine Frage: verfällt der GdB von 80% komplett weg nach 5 Jahren Heilbewährung, oder nicht ganz? Bei mir sind noch Ohrenrauschen mit verminderter Hörfähigkeit, Rheumatoide Arthritis hinzugekommen. Ich würde meinen GdB mit mindestens 50% behalten wollen. Ich bin einfach nicht mehr fit wie früher. Und meine 2. Frage :soll ich jetzt schon vor Ablauf meiner Heilbewährungszeit einen Verschlimmerungsantrag stellen? Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

Reha trotz 100% GdB und G, aG und B?

Folgender Fall. 2017 habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt, so weit so gut. Wie man es kennt etliche Gutachten usw. 2017 hatte ich noch einen GdB von 60% ohne Merkzeichen. Letztes Gutschten vom neurologisch psychiatrischen Dienst ergab dann volle Erwerbsminderung begutachtet mit einer Neuvorstellung in 2 Jahren. Daraufhin wollte die DRV ein Drogenscreening, natürlich ohne Befund. Ich dachte na dann wird ja jetzt der Bescheid kommen aber nix da. Die DRV will das ich noch eine neurologische Reha mache. Ich hab nicht mal Kleidung für 3 Wochen aber egal da es vorm Sozialgericht liegt hieß es von meinem Anwalt das ich die Reha machen muss. Bis dahin lag aber noch nicht der GdB von 100% und den Merkzeichen G, aG und B vor, das weiß ich erst seit 2 Wochen. Mein Anwalt ist leider derzeit im Urlaub. Daher frage ich hier, muss ich die Reha jetzt immer noch machen oder aufgrund des neuen GdB und Merkzeichen nicht mehr? Danke schon mal.

Diskriminierung wegen Schwerbehinderung § 3 Abs. 2 AGG

Werte Damen und Herren, seit 30 Jahren bin ich bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Seit 13 Jahren habe ich eine Behinderung. Seit 12 Jahren bin ich schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Und, seit 3 Jahren bin ich Schwerbehindert. Für Schwerbehinderte gelten bei meinem Arbeitgeber sogenannte Teilhaberichtlinien. Dem nach sollen Schwerbehinderte in ihrer beruflichen Entwiklung möglichst gefördert werden. Doch Fehlanzeige. Mehrere Anfragen bezüglich den Teilhaberichtlinien, ob und wie eine berufliche Förderung bei mir möglich ist, wurden nicht beantwortet. Ebenso damit verbundene Fragen, was konkret einer Förderung meiner Person ursächlich im Weg steht, blieben unbeantwortet. Auch wenn die Teilhaberichtlinien relativ unbestimmt formuliert, und lediglich als Empfehlungen für den Arbeitgeber anzunehmen sind, sehe ich mich durch die schlichte Ignoranz, diese Empfehlungen in keinster weise auf mich anzuwenden, mittelbar benachteiligt (§ 3 Abs. 2 AGG). Liege ich damit richtig oder bin ich auf dem Holzweg? MfG

thema, herzrythmusstörungen

werden medikamentös behandelt. wieviel prozehnt schwerbehinderung gibt es darauf? ist eine eu rente möglich?