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Symetrix

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Ich will Schmuck selbst herstellen und verkaufen. Ist das erlaubt? Was muss ich dafür beachten? Benötige ich eine Genehmigung?

Schmuck herstellen und verkaufen darf jeder geschäftsfähige Mensch in Deutschland. Es braucht eine Gewerbeanmeldung, die - je nach Tätigkeitsfeld - eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer nach sich zieht (ist gesetzlich so vorgeschrieben). Da der Begriff "Goldschmied" nicht geschützt ist, kannst Du Dein Geschäft auch so nennen (z. B. "Goldschmiede XYZ"). Der Begriff "Goldschmiedemeister/in" hingegen ist geschützt (s. Gesetz zur Ordnung des Handwerks § 51a). Es empfiehlt sich in jedem Fall der Gang zum Steuerberater!