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aninanauer27z6

Ich will Schmuck selbst herstellen und verkaufen. Ist das erlaubt? Was muss ich dafür beachten? Benötige ich eine Genehmigung?

Frage Nummer 13861

Antworten (6)
Highspeed
Gewerbeschein.
Florian Winter
Das darfst du schon, aber nur, wenn du ein Gewerbe anmeldest. Das musst du beim Gewerbeamt erledigen, und zwar gleich zu Beginn, auch wenn du noch nicht weißt, wieviel du verkaufst. Anfangs kannst du als Kleinunternehmer laufen, das geht bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr, dann sparst du dir wenigstens den Aufwand mit der Umsatzsteuer.
Annanna
Soweit ich weiß, ist Goldschmied kein geschützter Beruf. Wenn du selbsterstellte Dinge vertreiben möchtest, musst allerdings in jedem Fall beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden und beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Je nach Höhe deiner prognostizierten Gewinne wirst du als Kleingewerbetreibender eingestuft, womit eine Handelsregistereintragung nicht von Nöten wäre.
tilleoffelmann
erlaubt ist das auf jeden fall. wenn du das ganze wirklich gewerblich aufziehen willst, solltest du ein gewerbe anmelden. geh aufs zuständige amt (stadtverwaltung) und sage was du machen willst. kostet etwa 10 euro und dir wird alles weitere erklärt. bis 17500 euro umsatz im jahr hast du auch keinen weiteren aufwand mit steuren und co. nur beim einkommen musst du es angeben.
Heraklit1970
Genehmigung: Gewerbeanmeldung auf dem Rathaus holen. Die Kleinunternehmerregelung ist zwar schön und gut, es wäre aber zu überlegen, ob Sie nicht zur Umsatzsteuer optieren, um die ganze gezahlte Vorsteuer wiederbekommen (HÄÄÄÄÄÄÄHHHHH????? -> Genau! Gehen Sie zu einem Steuerberater). Übrigens: Einkommensteuer ist auch eine Steuer!
Nebenbei: Goldschmied darf sich nuer ein Goldschmiedemeister nennen. Es könnte also Probleme geben. Bei "Hirnis Schmucklädle" dürfte alles in Ordnung sein...
Symetrix
Schmuck herstellen und verkaufen darf jeder geschäftsfähige Mensch in Deutschland. Es braucht eine Gewerbeanmeldung, die - je nach Tätigkeitsfeld - eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer nach sich zieht (ist gesetzlich so vorgeschrieben). Da der Begriff "Goldschmied" nicht geschützt ist, kannst Du Dein Geschäft auch so nennen (z. B. "Goldschmiede XYZ"). Der Begriff "Goldschmiedemeister/in" hingegen ist geschützt (s. Gesetz zur Ordnung des Handwerks § 51a). Es empfiehlt sich in jedem Fall der Gang zum Steuerberater!