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Gast

Wohnungskündigung

Bedeutet 'Ich möchte gerne kündigen" das gleiche wie "Hiermit kündige ich"?
Frage Nummer 3000294320

Antworten (2)
rayer
Da Du fragst, wird der Unterschied schon klar sein. Das eine ist eine Willenserklärung, das andere ein Wunsch mit der Option der Wahl. Eine Willenserklärung muss schon eindeutig formuliert sein.
In der Regel wird aber dem Wunsch entsprochen.
Vandit
Ich möchte gern im Lotto gewinnen, bedeutet nicht, dass ich tatsächlich im Lotto gewinne.