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Nichtswisser

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Schulden des Ehemannes

Mahlzeit, im Allgemeinen sieht es so aus: für Verbindlichkeiten, die während der Ehe entstanden sind, in diesem Falle also ziemlich sicher das gemeinsame Konto, haften beide gesamtschuldnerisch -> Stichwort Zugewinngemeinschaft. Die Verbindlichkeiten, die bereits zu Beginn dieser Gemeinschaft bestanden, fallen auch nach der Trennung demjenigen zu, der sie mit in die Ehe gebracht hat. Wenn Du für die Wohnung und/oder das Auto mit unterschrieben hast, und Du im Falle der Wohnung auch mit im Grundbuch stehst, erhälst Du nach dem Zugewinnausgleich die Hälfte des Wertes, der nach Abzug der Schulden übrig bleibt. Stehst Du nicht mit im Grundbuch, sieht es eher schlecht aus, denn dann kann die Bank Dich auch zur Haftung heranziehen, ohne dass Du vom Wert profitierst. Sprich zahlen, ohne dass Du beim Verkauf etwas davon bekommen würdest. Beim Auto gibt es ja kein Grundbuch, da würde ein Gutachter den Wert des Wagens schätzen, und Dein angehender Ex-Mann müsste Dir die Hälfte des Wertes, der dabei herauskommt, bezahlen, meines Wissens ebenfalls nach Abzug des verbleibenden Kreditbetrags. Wenn Du für nichts von alledem unterschrieben hast, ist alles gut. Zum Anwalt: Such Dir einen Anwalt Deines Vertrauens, und der muss dann für Dich Prozesskostenhilfe beantragen. Verfügt Dein Mann über genug Geld, wird diese zwar abgelehnt, aber dafür muss er dann für die Kosten der Scheidung aufkommen und könnte sich dann wiederum die Hälfte im Wege der Zivilklage zurückholen. Auch hier wieder gesamtschuldnerische Haftung...

Warum denken Kaufleute anders als ich?

Das hat nen einfachen Grund... Aldi etc. kaufen Pakete ein, die alle Größen beinhalten. Die Hersteller sind auch nicht ganz dämlich und geben den Käufern nur den gewünschten Preis, wenn sie auch eine gewisse Anzahl an potenziellen Ladenhütern in Form von besonders grossen oder kleinen Größen abnehmen. Und es ist einfach nunmal so, dass die Mehrzahl der Menschen sich im mittleren Grössensegment tummeln. Da kann man bestellen, so viel man will, angesichts der Preise, die für Aktionsware aufgerufen werden, ist die nunmal relativ schnell vergriffen. Das hat nix mit Unfähigkeit oder Unwilligkeit, den Markt zu bedienen, zu tun, nur: je mehr verkaufsstarke mittlere Größen in dem Paket sind, desto mehr Liegenbleiber sind dabei...

werden die Versandkosten zum Warenwert hinzugerechnet?

@ ing793... das ist leider ein Irrglaube, denn es ist für die Erhebung der Einfuhrabgaben völlig unerheblich, ob die Ware gekauft, geklaut oder geschenkt wurde... auch eine geschenkte Ware kostet den Empfänger Zoll und USt, wenn die Freigrenzen überschritten werden. Und wenn sich keine Rechnung dabei findet oder der darauf angegebene Wert unplausibel erscheint, wird der Warenwert anhand von Preisvergleichen ermittelt. Preissuchmaschinen sind hier ein gerne genutztes Hilfsmittel...

werden die Versandkosten zum Warenwert hinzugerechnet?

Zum Teil... Der Umsatzsteuerwert berechnet sich aus dem eigentlichen Warenwert in Euro + plus Zoll + anteilige Frachtkosten für den Teil, in dem die Ware innerhalb der EU bewegt wird. Wenn Du also beispielsweise eine Sache aus L.A. nach Frankfurt per Luftfracht schicken lässt, gibt es Tabellen, anhand derer die anteiligen Frachtkosten berechnet werden. Es ist richtig dass der grundsätzliche Wert der Ware sich durch die Frachtkosten nicht erhöht. Allerdings gehören die Frachtkosten zu dem Betrag, der bezahlt werden muss, um die Sache hier in Deutschland in den Händen zu haben, und daher kommen sie zum Warenwert dazu.