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irisw76

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Wie weit darf ein Dachüberstand über die Grundstücksgrenze reichen?

lt. hessischer Bauordnung (HBO) darf ein Überbau (z.B. Erker, Loggia, Balkon und auch der Dachüberstand) maximal 1,50 m über die Baugrenze reichen. Allerdings muss hierbei unbedingt berücksichtigt werden, dass die Mindestabstandsfläche zur Grundstücksgrenze zum Nachbarn von 2,0 m eingehalten werden muss! D.h. wenn ein Bauherr einen Dachüberstand von der maximal zulässigen Tiefe von 1,50 m bauen möchte, dann muss er mit der Grundmauer des Gebäudes mindestens 3,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Sofern jedoch der Nachbar mit dem Überbau einverstanden ist und ins Grundbuch seines Grundstücks eine Grunddienstbarkeit eintragen lässt, dann kann die Mindestabstandsgrenze zum Nachbarn auch überschritten werden. Für den Nachbar hat das allerdings zur Folge, dass sich die von ihm einzuhaltende Mindestabstandsfläche entsprechend erhöht. ÜBER die Grundstücksgrenze darf soweit ich weiß, gar nichts reichen.......