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SteKne

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Sanktionen

Arbeitsagenturen, Jobcenter und ArGen sanktionieren alles was sie können. Legal, illegal, rechtswidrig, alles egal, sie machen alles, auch wenn es illegal oder rechtswidrig ist. Alle weiteren Kommentare erübrigen sich. Jammern, Jaulen, Aufzählen von widrigen Verhältnissen, in diesem Zusammenhang egal. Sozialverbände, Arbeitsloseninitiativen, Selbsthilfegruppen, Rechtsanwälte und Sozialgerichte können helfen. Sonst nichts. Um die Frage noch eindringlicher zu beantworten: Sie tun absolut Alles, es gilt kein Recht und kein Gesetz NUR die Suche nach RECHTSSCHUTZ hilft. Recht und Gesetz gilt bei Jobcentern und ArGen absolut garnichts, es sei denn man verklagt sie erfolgreich und erwirkt ein rechtsgültiges Urteil.

Sanktionen bei Hartz IV verletzungen

Wer soll diesen Irrsinnsaufwand denn organisieren oder finanzieren? Sanktionen werden sozusagen im Dauerfeuer erlassen. Anerkannter maßen sind die Masse dieser Sanktionen haltlos oder rechtswidrig. Praktisch reine Willkür! Das vom Bundesverfassungsgerict festgestellte Existenzminimum ist eben Existenzminimum, darunter gibt es nichts mehr. Es sei denn man schlägt sich illegal durch oder man findet barmherzige Seelen die sich einem Sanktionierten annehmen und finanzieren diesem sein Existenzminimum. Ehrenamtliche Sanktionierungsgremien sind hahnebüchender irrwitziger vollständiger blödsinniger Quatsch. Das Existenzminimum ist vom Grundgesetzt garantiert. Da muß nicht, von welchen Gremien auch immer daran herum irgendetwas durchgesprochen oder verhängt werden.

Bei der Jobcenter-Bürokratie ist der Mensch kein Schicksal sondern nur eine Nummer

? JobCenter und ArGen haben den Auftrag Leistungen nach dem SGBII zu bewilligen oder zu versagen. Nach Gesetzeslage sollen sie bewilligen, aber nach Vorgabe der kommunalen Träger sollen sie so viel kürzen wie es geht. Das machen Mitarbeiter ohne Qualifikation, ohne Motivation, ohne fachliche Kompetenz, ohne Perspektive, da nur befristet beschäftigt und vollständig frunstriert, da ständig nur mit unbefriedigenden höchst unwürdigen und oft auch rechtswidrigen Verfahren betraut sind, zu denen sie von ihrem Dienstherren genötigt werden. Vermittlung kann man ebenfalls vergessen, weil alles was am Arbeitsmarkt vermittelbar ist, ist nicht Klientel der Jobcenter/ArGen. Eingliederungsvereinbarungen sind i.d.R. Zwang in Maßnahmen die nichts anderes als Geldwaschanlagen der kommunalen Träger, der Kommunen und Landkreise sind. Auffallend häufig werden Trainingsmaßnahmen von Trägern durchgeführt, bei denen Kommunen bzw. Landkreise selbst die Träger oder Teilhaber sind.

Warum kommen wichtige Papiere die man beim Jobcenter abgegeben hat nicht an zu der Sachbearbeiterin??? Die betroffenen müssen dies Beweisen das die Papiere abgegeben worden sind!!!! Das ist eine Frechheit hoch 3

Unterlagen nur per Einschreiben mit Rückschein verschicken oder Unterlagen vor Ort nur mit Eingangsbestätigung hereinreichen. Nur abgeben reicht nicht!!! Im Zweifel immer ein Mitglied der Selbsthilfegruppe oder Arbeitsloseninitiative vor Ort bitten mitzuwirken zu helfen und als Zeuge zu fungieren. Jobcenter/ArGe- Mitarbeiter sind unfähig, schlecht ausgebildet, ohne große sachkenntnis und arbeiten unter irrsinnigem Druck alles abzulehnen, was überhaupt geht, wobei der Schwerpunkt der Arbeit auf Leistungsablehnung oder wenigstens Leistungskürzung steht. Was an Unterlagen verloren gehen kann und im Sinne des Jobcenters/der ArGe ist, das geht auch verloren! Unter Garantie!!! Sicher kann das wohl nicht wahr sein, aber das ist so. Deshalb eigene Verhaltensweise an diese Gegebenheiten anpassen. Nichts machen ohne doppelte und dreifache Absicherung.

Keinerlei Leistungen

Schätze es wird eine Einstehensgemeinschaft vorausgesetzt. Da hilft nur Klage, ohne Hilfe von Verbänden oder Organisationen bzw. einem versierten Rechtsanwalt hilft da garnichts. Antragsteller ohne massive ganz weit gehende Rechtskenntnisse vollkommen chanchenlos gegenüber dem Amt. VdK Sozialverband, SozialVerband Deutschland, Diakonie, Selbsthilfegruppen, Arbeitsloseninitiativen können helfen. Gibt es eigentlich in jeder Kreisstadt. Rechtspfleger beim zuständigen Sozialgericht aufsuchen, Ablehnungsbescheide des Jobcenters/der ArGe mitbringen und Sachlage schildern. Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beantragen . Alles weitere macht das Sozialgericht. Kostet kein Geld. Machen -> sofort!

rückwirkende leistung nach umzug, ALG2

Ansprüche werden nicht durch Umzug hinfällig. Entweder man hat Anspruch auf Leistung oder nicht. Eigentlich oder Uneigentlich gibt es da nicht. Was rückwirkend heißt, kann ohne irgendeine Info natürlich auch nicht beurteilt werden. Andere zu fragen ob das "lohnt" fehlende Unterlagen einzureichen ist wohl auch eine etwas abenteuerliche Art der Fragestellung. Andere, die nicht darüber informiert sind, um was es überhaupt geht können doch nicht beurteilen, ob etwas "lohnt". Ansprüche auf das vom Grundgesetz garantierte Existenzminimum wird nicht durch Umzug verwirkt. Abenteuerlich, diese Fragestellung und Vorstellungswelt.

Was kann man machen, wenn man überhaupt keine Leistungen erhält?

Zum zuständigen Sozialgericht gehen, den Rechtspfleger aufsuchen, alle erforderlichen Unterlagen vorlegen und einstweiligen Rechtsschutz beantragen.