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Gast

Sanktionen bei Hartz IV verletzungen

Es ist schon sinnvoll Sanktionen aufzuerlegen wenn ein Bedrüftiger nachweislich grobfahrlässig handelt. Diese Sanktionen sollten aber z.B. von einen Ehrenamtlichen unabhängigen Gremium durchgesprochen und verhängt werden unter Hinzufügung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen. Dieses Gremium sollte z.B. aus fünf steuerzahlenden Personen des alltäglichen Lebens bestehen um eine demokatische Abstimmung über jeden Fall zu erreichen.
Frage Nummer 52346

Antworten (2)
SteKne
Wer soll diesen Irrsinnsaufwand denn organisieren oder finanzieren? Sanktionen werden sozusagen im Dauerfeuer erlassen. Anerkannter maßen sind die Masse dieser Sanktionen haltlos oder rechtswidrig. Praktisch reine Willkür!

Das vom Bundesverfassungsgerict festgestellte Existenzminimum ist eben Existenzminimum, darunter gibt es nichts mehr. Es sei denn man schlägt sich illegal durch oder man findet barmherzige Seelen die sich einem Sanktionierten annehmen und finanzieren diesem sein Existenzminimum.

Ehrenamtliche Sanktionierungsgremien sind hahnebüchender irrwitziger vollständiger blödsinniger Quatsch.

Das Existenzminimum ist vom Grundgesetzt garantiert. Da muß nicht, von welchen Gremien auch immer daran herum irgendetwas durchgesprochen oder verhängt werden.
Meyerhuber
Lieber Gast 52346, was bitte war denn jetzt genau die Frage?