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haussitter

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Kann man auf Grundlage eines Werkvertrages professionell Haus-hüten?

Tja, als klassische Haushüter Agentur braucht man sicherlich keinen Werkvertrag um diese Dienstleistungen nach Art und Umfang individuell zu vereinbaren. Nehmen wir aber einmal an, der besagte Geschäftsführer bietet auch die Bewachung von Gebäuden an und wirbt aktiv dafür, dann gehört sein Unternehmen zum Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Das wiederum bedeutet, dass er seine Mitarbeiter nach dem gesetzlichen MIndestlohn für die rund 170.000 Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe bezahlen muss. Es sei denn, man umgeht den gesetzlichen Mindestlohn durch einen Werkvertrag. Alles klar?