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Felixdg

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wie lang hat der vermieter zeit die nebenkostenabrechnug zu geben

Rechtlich gesehen hätte die Nebenkostenabrechnung 2011 bis zum 31.12.2012 vorliegen müssen. Wenn ein gutes Verhältnis zwischen Dir und Deinem Vermieter besteht solltest Du trotzdem zahlen, nachdem Du Dich von der Richtigkeit der Abrechnung überzeugt hast. Du solltest Deinen Vermieter jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass Du die Abrechnung gerne vor Ablauf der gesetzlichen Frist hättest, sonst bekommst Du sie zukünftig vielleicht noch später. Die Frist kann sich für Deinen Vermieter allerdings dadurch verlängern, wenn wichtige, umlagefähige Rechnungen ihm noch nicht vorlagen und ihn daran keine Schuld trifft. (z.B. Besch. über Grundbesitzabgaben)

bin 61 und bin im meinem 46 Arbeitsjahr ,kann ich inRente gehen

Muß einen Schreibfehler korrigieren. Man muß natürlich keine "Anschläge" in Kauf nehmen, sondern "Abschläge". Entschuldigung!

bin 61 und bin im meinem 46 Arbeitsjahr ,kann ich inRente gehen

Renteneintrittsalter lt. Gesetz : 67 Jahre. Geht man vorher in Rente, muß man Anschläge in Kauf nehmen.

wer kann uns tips geben?

Erkundigt euch nach dem Namen des Taxifahrers. Wendet euch dann an die Taxi- Zentrale oder den Eigentümer des Taxiunternehmens, für das dieser Fahrer tätig ist. Wendet euch an das Straßenverkehrsamt, Abt. Personenbeförderung mit Taxen. Meist werden die Aufträge zur Beförderung behinderter Kinder vom Landschaftsverband vergeben. Auch daran könnt ihr euch wenden. Irgendeine dieser Stellen sollte den Fahrer schon in seine Schranken verweisen.