['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> wie lang hat der vermieter zeit die nebenkostenabrechnug zu geben | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
bosi79

wie lang hat der vermieter zeit die nebenkostenabrechnug zu geben

habe jetzt erst die rechnung für 2011 bekommen und so weit ich weiss muss das aber innerhalb von ein jahr passieren. kann mir jemand weiter helfen.

danke im vorraus
Frage Nummer 57565

Antworten (9)
fophucksake
Wo ist dein Problem? Du hast Leistungen in Anspruch genommen, richtig? Dann zahle auch dafür. Alles andere wäre asi. Alleine die Frage ist asi.
Paul0815
Gegenfrage: warum sollte der Vermieter mehr als ein Jahr brauchen, um die Abrechnung zu erstellen? Da passt doch dann was mit seiner Buchführung nicht. Ohne die Abrechnung kann der Mieter doch gar nicht zahlen. Und wenn man die Ein-Jahres-Frist nicht einhalten möchte, dann könnte der Vermieter auch für fünf Jahre nachfordern. Dann kann man als Mieter sehen, wo man die Kohle herbekommt.
Ich habe das einmal mit meinem Vermieter durchexerziert und nicht mehr gezahlt; seitdem bekomme ich pünktlich zwischen 15. und 31.12. meine Abrechnung für das Vorjahr. Übrigens: Ansprüche des Mieters verjähren nicht in einem Jahr (eben weil er ja keine Abrechnung machen kann)!
Paul0815
@ ing793: "es kann verschiedene Gründe geben." Gut, dass Du's sagst...

"da wird geschoben, vergessen, was auch immer." Das sind natürlich stichhaltige Gründe.

"Da also der Vermieter in der Regel Geld zu bekommen hat, wird es Gründe Dritter geben," Dann sollte er dem Dritten in den Hintern treten, aber nicht dem Mieter; der kann nämlich nix dafür.

Der Mieter ist oft der finanziell und sozial schwächere. Die Ein-Jahres-Regelung schützt ausnahmsweise mal den schwächeren, aber wenn Ihr zahlen möchtet, dann tut's doch. Ich werde mich jedenfalls nicht als Arschloch oder Asi bezeichnen lassen, weil ich gesetzliche Vorgaben und geltende Rechtsprechung für mich nutze.
elfigy
Ich oute mich jetzt als schlampige Vermieterin, die auch schon ab und an verspätete Nebenkostenabrechnungen verschickt hat. Meine Mieter haben anstandslos bezahlt. Bei uns zählt schon deswegen keiner Erbsen, weil wir insgesamt ein gutes Verhältnis haben und meine Mieter auch zu schätzen wissen, daß ich ihnen seit über 8 Jahren die Miete nicht erhöht habe. Ich denke, wie man verfährt, hängt davon ab, ob man seinen Vermieter als Abzocker kennengelernt hat oder nicht.
fophucksake
"Ich werde mich jedenfalls nicht als Arschloch oder Asi bezeichnen lassen, weil ich gesetzliche Vorgaben und geltende Rechtsprechung für mich nutze. "

Für solche Typen gibt es auch noch ganz viele andere Begriffe. Wenn die Abrechnungen doch alle verspätet kommen, kann dir das doch völlig egal sein. Und eigentlich sollte man als erwachsener Mensch wirtschaften können. Das die Abrechnung kommt ist klar und das man sich dafür was zurücklegt eigentlich auch. Ansonsten ist man ein Fall für betreutes Wohnen.
Musca
ich würde mich schlichtweg mies und als Schmarotzer fühlen, wenn ich erbrachte Leistungen aufgrund eines kleinen Formfehlers nicht zahlen würde.
Musca
da kann ich Ing. nur recht geben, ich kenne viele Fälle von völlig versifften, verschimmelten Wohnungen, verursacht durch Mieter, in denen der Vermieter auf seinen Kosten sitzenblieb, oder seinem Geld hinterher rennen musste.Ich wollte auch kein Vermieter sein.
Meyerhuber
Also ich stelle mich jetzt mal auf die Seite von bosi. Er hat völlig Recht mit seiner Aussage und müsste, rein juristisch betrachtet, keine Nachzahlung leisten. Ob dies einem guten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nützlich ist, sei dahingestellt. Ihn aber deshalb als Arschloch und Asi zu bezeichnen ist selbst mir zu viel.
Felixdg
Rechtlich gesehen hätte die Nebenkostenabrechnung 2011 bis zum 31.12.2012 vorliegen müssen. Wenn ein gutes Verhältnis zwischen Dir und Deinem Vermieter
besteht solltest Du trotzdem zahlen, nachdem Du Dich von der Richtigkeit der Abrechnung überzeugt hast. Du solltest Deinen Vermieter jedoch vorsorglich
darauf hinweisen, dass Du die Abrechnung gerne vor Ablauf der gesetzlichen Frist hättest, sonst bekommst Du sie zukünftig vielleicht noch später. Die Frist kann sich für Deinen Vermieter allerdings dadurch verlängern, wenn wichtige, umlagefähige Rechnungen ihm noch nicht vorlagen und ihn daran keine Schuld trifft. (z.B. Besch. über Grundbesitzabgaben)