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Clougirl

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Urlaubsanspruch bei auslaufen eines befristeten Vertrags.

ich muss mich mal einschalten: es ist so: für 2011 stand dir anteilig Urlaub zu für Oktober, November und Dezember(also 3/12). Die musste dein neuer AG aber nur gewähren, solltest du diesen Urlaubsanspruch nicht schon bei deinem alten AG geltend gemacht haben. Das zu prüfen ist seine Aufgabe und nicht deine. 2012 hattest du den vollen Urlaubsanspruch. 2013 hast du auch den vollen Urlaubsanspruch und den darf er dir auch nicht kürzen. Solltest du eine neue Stelle haben ab November, bekommst du dort auch wieder anteilig Urlaub außer du hast den Urlaub schon bei deinem alten AG genommen. Und wieder muss dein neuer AG das überprüfen und nicht du. Ich hoffe, das hilft dir weiter!