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TiLa

Urlaubsanspruch bei auslaufen eines befristeten Vertrags.

Ich bin seit Okt. 2011 als Koch beschäftigt, mein Vertrag läuft zum 15.10. 2013 aus und wird nicht verlängert. Ich habeAnspruch auf den vollen vertraglichen Jahresurlaub, da der Vertrag in der 2 jahreshälfte ausläuft . Mein Chef sagt das ich nachweisen soll das mein vorheriger Arbeitgeber bei dem ich bis zum 31.07.2011 beschäftigt war mir nicht den ganzen Urlaub gewährt hat.
Wenn ich den Nachweis nicht erbringen kann will mir mein AG den Urlaub anteilig kürzen.
Frage Nummer 74933

Antworten (4)
PorterC
Dascha arg krude.
Erstens amal.
Nur weil der Vertrag in der zweiten Jahreshälfte ausläuft, hast du keinen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Sondern nur Anteilig an der geleisteten Arbeitszeit. Es sei denn, der Rahmentarifvertrag sagt was anderes.
Zwotens. Der nachfolgende Arbeitgeber darf nie ! den gewährten Urlaub des vorhergehenden AGB's an oder mit verrrechnen. Wär ja noch schöner.
Was mich irritiert, was war 2012 ? ..Und wie kommt der ABG nun auf den zu verrechnenden Urlaub aus 2011 ??
Nimm dir nen Anwalt.
Hier entstehen nur mehr Fragen aus deinem Geschreibe , als du Antworten bekommen kannst
PorterC
@Ing793 Bei allem Respekt vor deinen sonstigen Antworten ---> und ich hab echt Respekt vor dir <--- ist das so pauschal nicht richtig.
Es besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubes.



Was ich mich schon als ich die Antwort schrieb frage, ist der Mann Leiharbeiter ?
Dann ist das nochmals alles anderster.
Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren Belehren.#
g3cd
Die gesetzliche Regelung beträgt laut "Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)" für Vollzeit 2 Tage Urlaub im Monat. Bei Teilzeitarbeit wird davon ausgegangen, dass 172 Stunden Arbeitszeit einem Vollzeitmonat entsprechen, Du hast also dann pro 172 Stunden Teilzeitarbeit Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub. Allerdings musst Du Resturlaub aus dem Vorjahr bis 31.3. genommen haben, sonst verfällt er. Bleiben jetzt noch max. 10 1/2 Monate à 2 Tage Urlaubsanspruch = 21 Tage. Für 2011 und 2012 hast Du keinen gesetzlichen Anspruch mehr, darum ist es im Prinzip auch vollkommen egal, was mit Deinem vorherigen Arbeitgeber war.
Clougirl
ich muss mich mal einschalten:

es ist so:

für 2011 stand dir anteilig Urlaub zu für Oktober, November und Dezember(also 3/12). Die musste dein neuer AG aber nur gewähren, solltest du diesen Urlaubsanspruch nicht schon bei deinem alten AG geltend gemacht haben. Das zu prüfen ist seine Aufgabe und nicht deine.

2012 hattest du den vollen Urlaubsanspruch.

2013 hast du auch den vollen Urlaubsanspruch und den darf er dir auch nicht kürzen.

Solltest du eine neue Stelle haben ab November, bekommst du dort auch wieder anteilig Urlaub außer du hast den Urlaub schon bei deinem alten AG genommen. Und wieder muss dein neuer AG das überprüfen und nicht du.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!