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Gast

Verpflichtende Veranstaltung

Hallo,

Also mein Arbeitgeber hat für Samstagabend 20:30 ein Teammeeting festgelegt (Einzelhandel). Das ist verpflichtend, auch für Leute die im Urlaub sind. Muss ich also an dieser Besprechung teilnehmen? Samstag ist mein freier Tag. Und dieser ist schon verplant.

Danke für die Hilfe. :)
Frage Nummer 3000286093

Antworten (8)
Deho
Ob es rechtens ist, ein Meeting außerhalb der regulären Arbeitszeit und dann noch zu einem so unpoulären Termin abzuhalten, weiß ich nicht. Diese Frage würde bei mir auch nicht an erster Stelle stehen, sondern die, warum der Arbeitgeber das macht. Ohne die näheren Verhältnisse zu kennen könnte man das Schlechteste annehmen, nämlich dass die, die der "Einladung" nicht folgen, demnächst sehr viel freie Tage zur Verfügung haben könnten.
Vandit
Generell wird die Teilnahme Pflicht sein. Da das aber von vielen Faktoren abhängig ist, die nur Du weißt, solltest Du eine Suchmaschine Deines Vertrauens befragen.
netter_fahrer
Nach meinem Wissen als ehem. Personalratsmitglied bist du während deines Urlaubes nicht verpflichtet, an dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen, es sei denn, du hast eine Position inne, die die Teilnahme zwingend erfordert. Der AG hat während deines Urlaubs kein Weisungsrecht an dich, da du in der Zeit von jeglicher Arbeitspflicht freigestellt bist.
Frag beim Betriebs- oder Personalrat nach.
ingSND
Musst Du? Ziemlich sicher nein - im Urlaub gibt es keine Arbeitsverpflichtung.
Solltest Du? Ich meine, ja - es wird einen Grund haben und wer die Neuigkeiten nicht aus erster Hand erfährt, gerät möglicherweise irreparabel ins Hintertreffen.
Vandit
Wo steht den eigentlich, der Fragensteller wäre zum Zeitpunkt des Teammeetings im Urlaub? Richtig, nirgends.
Deho
In der Frage steht lediglich, dass der oder die Fragesteller-in am Samstag frei hat, und dass die Regelung auch für Leute gilt, die Urlaub haben. Das beißt sich nicht.
ingSND
Wenn der Urlaub nur erwähnt wurde, um die Bedeutung des Treffens herauszustellen, wird es etwas kompliziert.
Liegt der Zeitpunkt innerhalb der normalen Arbeitszeiten des Unternehmens? Dann kann der AG grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechtes Arbeit anordnen. Er muss dabei die Belange der Mitarbeiter angemessen berücksichtigen und er muss mit vier Tagen Vorlaufzeit ankündigen.
Was "angemessen" im einzelnen bedeutet und ob das hier zutrifft, kann hier niemand abschließend beurteilen.
Bei meiner Empfehlung von oben bleibe ich auf jeden Fall.
mantrid
Wenn der Urlaub genehmigt ist, muss man ihn nur aus wichtigen Gründen unterbrechen. Ein Teammeeting ist ganz sicher kein solch wichtiger Grund. Außerdem ist es dem Arbeitgeber zuzumuten, das Teammeeting während der üblichen Arbeitszeiten durchzuführen. Dann muss er den Laden halt notfalls schließen. Bei der Inventur wird das normalerweise auch gemacht. Wenn der Samstag als arbeitsfreier Tag im Arbeitsvertrag nicht vereinbart ist, hast Du allerdings kein Anrecht auf freie Samstage.