['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Urlaubstage | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Urlaubstage

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe laut Tarifvertrag 30 Tage Urlaub! Nun bin ich aber seit 30.8.21 langzeit erkrankt! Laut Urlaubskarte habe ich aus 2021 noch 24 Tage Resturlaub, kann der Arbeitgeber diese auf 14 Tage kürzen?
Frage Nummer 3000279331

Antworten (1)
ingSND
Grundsätzlich ist es möglich, dass bei langer Krankheit der Urlaubsanspruch um die Tage gekürzt wird, die über den gesetzlichen Urlaub hinausgehen.
Bei einer fünf-Tage-Woche und dreißig Urlaubstagen kann das dazu führen, dass die Basis nicht mehr 30 Tage sondern die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Tage sind. Bei sechs genommenen Tagen würde das zu der genannten Reduzierung von 24 auf 14 führen (wobei zu klären wäre, ob bei acht Monaten Arbeit und vier Monaten Krankheit der komplette(!) Urlaubsanspruch für das Jahr gekürzt werden darf oder nur der anteilige).
Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD ist eine solche Kürzung aus Krankheitsgründen allerdings ausgeschlossen.