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Gast

Vorgehensweise bei Abofalle?

Was muss ich tun? Am Telefon JA gesagt als nach dem Namen gefragt wurde, danach wurde gleich aufgelegt. Jetzt flattert ungewollt Stern ins Haus. Wo muss ich mich hinwenden?
Frage Nummer 3000290879

Antworten (10)
dschinn
Polizei!
wokk
Was für eine faule Geschichte. Wenn der Gesetzgeber es WIRKLICH ändern wollte, wäre dies schon längst getan!
ingSND
Die Geschichte ist nicht glaubhaft. Das Stern-Abo beginnt niemals unangekündigt mit dem Erhalt eines Heftes.
Da kommt immer erst eine textliche Auftragsbestätigung mit Ankündigung der ersten Lieferung.
ingSND
... und falls doch:
- Einschreiben an den Stern: "ich habe niemals ein Abo abgeschlossen. Die unverlangt zugesandten Zeitungen liegen bei mir zur Abholung bereit. Ich werde keine Zahlung leisten."
- wenn die Rechnung kommt, das gleiche noch mal.
- falls irgendwas amtliches kommt, Widerspruch einlegen.
- am Ende des Tages muss die Zeitung Dich verklagen und dabei einen Beweis vorlegen. Ein simples"Ja" wird da nicht genügen. Bewahre den Verbindungsnachweis auf, wenn das Gespräch wirklich so kurz war, kannst Du den Betrug sogar beweisen.
-
Vandit
Es scheint sich immer noch nicht bei allen Menschen rumgesprochen zu haben, dass man keine unerwünschten Anrufe entgegennimmt, nicht ja sagt und auch nicht, dass man anschließend Schriftliches bekommen muss.
Auch die Frage, wo man sich hinwenden muss, ist befremdlich. Wo würde man sich denn hinwenden, wenn man ohne Abschluss plötzlich so ein Abo hat? Also ich würde mich an den Verlag wenden.

Vielleicht ist das aber auch wieder nur eine Fake-Frage, denn so richtig glaubwürdig klingt das alles nicht.
umjo2.1
Anwalt/Anwältin wäre eine Option.
Und künftig auf die telefonische Frage nach dem Namen: "Wer will das wissen?"
Vandit
@wokk, der Gesetzgeber hat bereits genug gegen Abofallen getan. Es bedarf einer schriftlichen Bestätigung nebst Widerrufshinweis. Allerdings kann der Gesetzgeber nicht die gesamte Menschheit gegen ihr eigenes dummes Verhalten schützen.

Bei so einer arglistigen Täuschung kommt ohnehin gar kein Vertrag zustande. Es ist unglaubwürdig, dass der Stern mehr oder minder auf Zuruf dann die Zeitschrift versendet.

Zudem wird kein Verlag ohne Vorliegen von Bankdaten Zeitschriften versenden. Vermutlich ist die Frage faul und der Sachverhalt stimmt gar nicht oder der Fragensteller hat auch seine Bankdaten rausgeplappert. Dann kann man nur sagen: Kopf - Tisch - Bumm.
Stollenhutze
Ich habe auch mal unüberlegt "Ja" gesagt. Und dann: jahrelange Unterhaltszahlungen. Mit dem Stern bekommst du immerhin ein Qualitätsprodukt frei Haus geliefert. Freu dich.
Vandit
@Stollenhutze, zum Zeitpunkt des Ja-Sagens warst Du doch sicher von der Qualität überzeugt.
Der Punkt ist, dass Dein Qualitätsprodukt inzwischen bestimmt nicht so viel leichter geworden ist wie der Stern. Der Postbote freut sich bestimmt über das Dünnerwerden des Sterns. Muss er nicht mehr so schwer schleppen.
mantrid
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Diese Willenserklärung fehlt in deinem Fall. Bekommst du unbestellte Ware geliefert, muss du sie nicht bezahlen. Wenn freundlich bist, wendest du dich an den Absender und erklärst dort, dass du keinen Vertrag geschlossen hast. Da du nicht der Geschädigte bist, ist es dessen Sache, Anzeige wegen Betruges zu stellen.