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herrundvonSchulte

Wie gehe ich mit dem von mir gezahlten Elternunterhalt für meine pflegebedürftigen Eltern steuerlich um?

Frage Nummer 31966

Antworten (3)
Eliminator
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, gezahlten Elternunterhalt steuerlich geltend zu machen. Die erste Möglichkeit wäre, sich einen Freibetrag in entsprechender Höhe auf der Lohnteuerkarte eintragen zu lassen, diese dem Arbeitgeber vorzulegen und somit monatlich diesen Steuervorteil nutzen zu können. Die zweite Variante wäre, bei der jährlichen Einkommensteuererklärung, den Elternunterhalt als Sonderausgabe geltend zu machen. Ebenfalls sollten Sie wissen, dass es einen Pauschbetrag gibt, den man für Pflegetätigkeiten zusätzlich in Abzug bringen kann.
Ronny Huber
Bei der Einkommenssteuererklärung gibt man an, für wen man in welcher Höhe unterhaltspflichtig gewesen ist. Gegebenenfalls können noch zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, sich einen Freibetrag für den zu zahlenden Unterhalt auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, so dass von vorherein monatlich ein Steuervorteil entsteht.
Jogikick20
Gezahlten Elternunterhalt kann man auf zwei verschiedene Weisen steuerlich geltend machen. Beim alljährlichen Einkommensteuerausgleich kann man den Unterhalt eingeben und erhält somit einen Freibetrag zugestanden. Ebenfalls kann man diverse Sonderausgaben geltend machen, die mit der Pflege eines Angehörigen zu tun haben. Eine weitere Alternative ist, sich einen dauerhaften Eintrag auf der Lohnsteuerkarte vornehmen zu lassen, um sofort in den Genuß von Steuervorteilen zu kommen.