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Don_Creek

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Ist die Fristlose Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren einfach das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen streicht?

@Elfigy: danke für den Tip, ja du hast recht in den Details der Frage habe ich es nicht mit reingeschrieben weil da nicht der Platz für war, ich konnte nur 500 zeichen in den Details nutzen und das ging nicht mehr dahin daher musste ich es ein wenig anders formulieren. Wenn du ein bisschen gescrollt hättest, dann hättest du bestimmt den kommentar von mir an bh_roth gesehen. Da steht drin das der Vertrag bereits fertig beim neuen Arbeitgeber liegt. ;-)

Ist die Fristlose Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren einfach das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen streicht?

@bh_roth: weißt du ich habe kein Interresse daran hier einen Streit vom Zaun zu brechen, aber ich fand deine Reaktion einfach unangebracht. Man stellt eine Frage und möchte eine objektive und sachdienliche Antwort bekommen und keine blöden bemerkungen. Du sprichst immerhin mit einem erwachsenen Menschen und nicht mit einem Kind. Das mal dazu. Desweiteren habe ich dich nie persönlich um ein Statement gebeten. Und wenn es Fragen gibt die dich nerven oder ich sags mal in deinem Jargon, die dich anpissen, dann Antworte einfach nicht drauf. Dann kommt es weder zu Reibereien noch zu Stress hier in der WC. Darüber hinaus wäre ein Wort der Entschuldigung zumindest angebracht. So das wars von meiner Seite, villt denkst du mal drüber nach ;-)

Ist die Fristlose Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren einfach das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen streicht?

@ ing793: Das ding ist ja, mein jetziger AG will mich schon seit ca 2 Jahren loswerden. Er ist aber nicht gewillt mich zu Kündigen da er sonst eine Abfindung zu zahlen hat welche er ja gern umgehen möchte. Er wartet ja nur drauf das ich die Kündigung einreiche. Es gäbe ja auch noch die möglichkeit im beidseitigem Einverständnis einen Aufhebungsvertrag zu Unterzeichnen, mir ist nur nicht bekannt ob er auch nach rund 13 Jahren Beschäftigung Wirksamkeit erzielt.

Ist die Fristlose Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren einfach das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen streicht?

Nein in einer Leitungsfunktion bin ich tatsächlich nicht da hast du recht. Laut meines Arbeitsvertrages habe ich nach einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren oder mehr eine Kündigungsfrist von 4 wochen. Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die fristgerechte Kündigung zu schreiben. Habe ja noch Urlaubsanspruch vom letzten Jahr plus den von diesem. Den reiche ich ein und fertig. Dann brauche ich mich mit dem nicht mehr auseinanderzusetzen.

Ist die Fristlose Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren einfach das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen streicht?

Aber es ist ja nicht nur das Weihnachtsgeld was nicht gezahlt wurde. Seitdem der Sohn meines alten Chefs den Laden übernommen hat läuft da alles nur noch sch... . Er schikaniert die Arbeitnehmer, zitiert sie bei Krankschreibungen aufgrund von OP´s zu den unmöglichsten Zeiten ins Büro und fragt wann man denn wieder Arbeiten kann statt das übers Telefon zu klären und all solche Scherze. Mir steht einfach die Hutschnurr vor dem Zerreissen und will da nur noch weg. Und das so schnell wie möglich.

Ist die Fristlose Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren einfach das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen streicht?

Weil sich das mit dem neuen Arbeitgeber erst Anfang diesen Monats ergeben hat und ich anfang dieser woche einen Anruf bekommen habe bis wann ich denn dem alten Arbeitgeber Kündigen könnte

Ist die Fristlose Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren einfach das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen streicht?

Vielen Dank für die objektiven und sachlichen Antwrten dorfdepp und ing793. Und dir bh_roth würde ich vorschlagen nicht nur die Frage sondern auch die Details zu lesen bevor du solch dumme Kommentare abgibst . Denn ich würde nicht in die Sozi abrutschen WÄRE der Fall einer fristlosen Kündigung gerechtfertigt. Der neue Arbeitsvertrag liegt bereits fertig beim neuen Arbeitgeber.