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Gast

Ist die Fristlose Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitgeber nach 12 Jahren einfach das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen streicht?

Mein Arbeitgeber hat mir seit 12 Jahren Weihnachtsgeld ausgezahlt und im letzten Jahr ohne angabe von Gründen dieses einfach gestrichen. Es ist kein bestandteit des Vertrags, der Arbeitgeber hat es aber mehr als 3 Jahre bezahlt und ist meines wissens ab dem 4. Jahr dazu verpfichtet das weiter zu zahlen. Ich habe eine bessere Stelle in Aussicht und möchte vom alten Arbeitgeber weg.
Frage Nummer 91398

Antworten (20)
Bester
Nee, Du kannst nicht fristlos kündigen, nur weil es kein WG mehr gibt.
Dorfdepp
Deine Frage lässt erkennen, dass dein Denken im Moment etwas wirr ist. Das ist gefährlich.
Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem Grund erfolgen. Gestrichenes Weihnachtsgeld gehört nicht dazu.
Deine eigentliche Motivation ist aber, dass du eine bessere Stelle in Aussicht hast, d.h., du hast sie noch nicht. Dann kündigt man auch nicht. Erst wenn der unterschriebene Vertrag des neuen Arbeitgebers vorliegt, kannst du die alte Stelle fristgerecht kündigen. Dem neuen Arbeitgeber ist nicht fremd, dass es Kündigungsfristen gibt.
Eine fristlose Kündigung sollte gut überlegt sein, weil sie bis zum Berufsende im Lebenslauf auftaucht. Jeder Arbeitnehmer ist gut beraten, seinen Lebenslauf frei von erklärungsbedürftigen Punkten zu halten.
bh_roth
Da du keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes hast, gibt es auch keine schwerwiegenden Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. So dämlich müsste ich mal sein, wegen Ausbleiben von Weihnachtsgeld in die Sozialhilfe abzurutschen.
Don_Creek
Vielen Dank für die objektiven und sachlichen Antwrten dorfdepp und ing793.
Und dir bh_roth würde ich vorschlagen nicht nur die Frage sondern auch die Details zu lesen bevor du solch dumme Kommentare abgibst . Denn ich würde nicht in die Sozi abrutschen WÄRE der Fall einer fristlosen Kündigung gerechtfertigt. Der neue Arbeitsvertrag liegt bereits fertig beim neuen Arbeitgeber.
Meyerhuber
Don_Creek, erstmal toll, dass Du Dich angemeldet hast um and der Diskussion teilzunehmen. Ich versuche mal zusammen zu fassen. Dein Weihnachtsgeld wurde nicht bezahlt (Nov. 2013). Ende März 2014 fällt Dir das als möglicher Grund einer fristlosen Kündigung ein? Warum hast Du nicht zeitnah fristlos gekündigt, sprich Anfang Dezember 2013? Also, neuen Vertrag, der fertig beim neuen Arbeitgeber liegt, unterschreiben, dann kündigen und alles ist gut.
Don_Creek
Weil sich das mit dem neuen Arbeitgeber erst Anfang diesen Monats ergeben hat und ich anfang dieser woche einen Anruf bekommen habe bis wann ich denn dem alten Arbeitgeber Kündigen könnte
Don_Creek
Aber es ist ja nicht nur das Weihnachtsgeld was nicht gezahlt wurde.
Seitdem der Sohn meines alten Chefs den Laden übernommen hat läuft da alles nur noch sch... . Er schikaniert die Arbeitnehmer, zitiert sie bei Krankschreibungen aufgrund von OP´s zu den unmöglichsten Zeiten ins Büro und fragt wann man denn wieder Arbeiten kann statt das übers Telefon zu klären und all solche Scherze. Mir steht einfach die Hutschnurr vor dem Zerreissen und will da nur noch weg. Und das so schnell wie möglich.
Meyerhuber
Mit welchen Fristen Du Deinem jetzigen Arbeitgeber kündigen kannst, steht in Deinem Vertrag. Da ich nicht weiß, welche Tätigkeit Du ausübst, kann das schon Mal 3 Monate zum Quartalsende sein, davon gehe ich aber nicht aus, denn dann wärst Du in einer Leitungsfunktion und würdest hier nicht diese Frage stellen. Wenn Dein imaginärer neuer Arbeitgeber fragt, wann Du anfangen kannst, sage ihm einfach Deine Kündigungsfristen. Angestellte in Führungspositionen gehen normalerweise von einem Tag auf den anderen, bei allen anderen kommt es darauf an, wie wichtig Du im Betrieb bist, bzw. wieviel Gehalt Dein jetziger Chef sparen will. Das kann auch sehr schnell gehen.
Don_Creek
Nein in einer Leitungsfunktion bin ich tatsächlich nicht da hast du recht.
Laut meines Arbeitsvertrages habe ich nach einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren oder mehr eine Kündigungsfrist von 4 wochen. Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die fristgerechte Kündigung zu schreiben. Habe ja noch Urlaubsanspruch vom letzten Jahr plus den von diesem. Den reiche ich ein und fertig. Dann brauche ich mich mit dem nicht mehr auseinanderzusetzen.
Don_Creek
@ ing793: Das ding ist ja, mein jetziger AG will mich schon seit ca 2 Jahren loswerden.
Er ist aber nicht gewillt mich zu Kündigen da er sonst eine Abfindung zu zahlen hat welche er ja gern umgehen möchte. Er wartet ja nur drauf das ich die Kündigung einreiche. Es gäbe ja auch noch die möglichkeit im beidseitigem Einverständnis einen Aufhebungsvertrag zu Unterzeichnen, mir ist nur nicht bekannt ob er auch nach rund 13 Jahren Beschäftigung Wirksamkeit erzielt.
bh_roth
@Don_Creek: was du mir vorschlägst oder nicht, geht mir etwa 2 cm am Arsch vorbei.
bh_roth
Lieber Amos, ist schon wieder vorbei.
Don_Creek
@bh_roth: weißt du ich habe kein Interresse daran hier einen Streit vom Zaun zu brechen, aber ich fand deine Reaktion einfach unangebracht. Man stellt eine Frage und möchte eine objektive und sachdienliche Antwort bekommen und keine blöden bemerkungen. Du sprichst immerhin mit einem erwachsenen Menschen und nicht mit einem Kind. Das mal dazu.
Desweiteren habe ich dich nie persönlich um ein Statement gebeten.
Und wenn es Fragen gibt die dich nerven oder ich sags mal in deinem Jargon, die dich anpissen, dann Antworte einfach nicht drauf. Dann kommt es weder zu Reibereien noch zu Stress hier in der WC. Darüber hinaus wäre ein Wort der Entschuldigung zumindest angebracht.
So das wars von meiner Seite, villt denkst du mal drüber nach ;-)
elfigy
In diesem Fall, wegen der kurzen Kündigungsfrist, rentiert sich das zwar nicht, aber als Tipp: Ich habe in einem ähnlichen Fall, sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt. Danach habe ich dem alten Arbeitgeber vorgeschlagen, er zahlt mir mein Nettogehalt, das ich noch zu bekommen habe bis zum Ausscheiden, als Abfindung, und wir machen einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung. Er spart dann die Differenz zum Brutto und ich bin weg. Darauf lies der AG sich ein und als ich dort vom Firmenhof fuhr, konnte ich meinen neuen AG anrufen und sagen, "ich fange morgen an"
@Don Creek. Du hast allerdings in deiner Frage oben nicht erwähnt, dass dein neuer Arbeitsplatz schon sicher ist. "In Aussicht" , da hatte ich mich auch erschrocken und befürchtet, du machst einen Blödsinn. Es wäre für die Antworter hilfreicher gewesen, wenn du so etwas gravierendes genauer definiert hättest.
Sabie
Weihnachtsgeld ist meines Wissens nach eine freiwillige Zahlung. Wenn dein Chef das nicht zahlt, kannst du auch nichts machen. Und wenn du eine bessere Stelle in Aussicht hast, dann kündige doch einfach.
Meyerhuber
Sabie, das wurde nun schon hundert mal gesagt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Bester
... und das behauptet ausgerechnet ein Meyerdubel?
Don_Creek
@Elfigy: danke für den Tip, ja du hast recht in den Details der Frage habe ich es nicht mit reingeschrieben weil da nicht der Platz für war, ich konnte nur 500 zeichen in den Details nutzen und das ging nicht mehr dahin daher musste ich es ein wenig anders formulieren. Wenn du ein bisschen gescrollt hättest, dann hättest du bestimmt den kommentar von mir an bh_roth gesehen. Da steht drin das der Vertrag bereits fertig beim neuen Arbeitgeber liegt. ;-)
elfigy
Don Creek ich hatte alle Beiträge gelesen. Das mit dem 500 Zeichen hättest du auch so schreiben können: "Ich habe eine feste neue Stelle". Das ist sogar noch kürzer und hätte nicht zu Mißverständnissen geführt. Überlege dir einfach bei deiner nächsten Frage, falls du evtl.mal wieder eine hast, was wir alles wissen müssen, damit wir richtig antworten können.
Meyerhuber
Don_Creek, die Tatsache, dass der Vertrag fertig beim neuen Arbeitgeber liegt, stimmt mich nachdenklich. Warum hast Du ihn denn noch nicht unterschrieben? Ich gehe davon aus, dass Dein Gewerkschafter Dir zu Fragen der Kündigung alles relevante gesagt hätte.