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Gast

Arbeitgeber scheint keinen "behindertengerechten" Arbeitsplatz anbieten zu wollen

Hallo, mein Mann ist fast drei Jahre krank gewesen. Mein Mann bezieht keine Einkünfte mehr. Er hat einen Behindertengrad von 40% und ist gleichgestellt. Vor 6 Wochen hat er eine Wiedereingliederung gestartet. Letzte Woche wurde sie dann durch den AG in Bezug auf die Fürsorgepflicht des AG (hat er uns nur nicht mitgeteilt) abgebrochen. Montag findet ein BEM-Gespräch mit dem Integrationsfachdienst statt. Im Moment haben wir das Gefühl, dass der AG meinen Mann nicht einsetzen will. Die einzige Beeinträchtigung für die Arbeitsstelle ist, dass er nicht mehr 25 kg - Säcke wiederholt heben darf. Der Rest funktioniert.
Wenn der AG ihn nicht arbeiten lassen will und auch nicht einen Arbeitsplatz "behindertengerecht" schaffen will, d.h. das Heben "ausklammern" würde, kann ich dann eine Entscheidung arbeitsgerichtlich erwirken? Eine Kündigung will er auch nicht aussprechen, obwohl er meint, dass er mich auf meinem alten Arbeitsplatz nicht einsetzen kann. Der AG verhält sich einfach nur sturr und wir wissen nicht warum.
Der Betrieb hat ca. 370 Mitarbeiter. Mein Mann ist schon 15 Jahre bei dieser Firma
Frage Nummer 3000087936

Antworten (3)
FRWEF
Sie wechseln von der "mein Mann" in die "ich" Form nur so als Hinweis. Für so spezifische Fragen kann nur ein Fachanwalt Rat geben. Die verdienen damit ihr Geld und werden wohl kaum in diesem Forum tätig werden.
Skorti
Ja, das ist mir auch aufgefallen.

Ich bezweifle, dass der Arbeitgeber deines Mannes dich auf seinem altem Arbeitsplatz einsetzen muss.
StechusKaktus
Für mich liest es sich so, dass der AG deines Mannes kein Interesse mehr an seiner Mitarbeit hat und überlegt, was für ihn der günstigste Weg ist, ihn (ganz) loszuwerden.

In der "Zeit" stand folgendes:
"Möchte ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung kündigen, sollte er dem Arbeitnehmer zwingend vor Ausspruch der Kündigung ein BEM anbieten – auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist. Er muss nämlich immer vor einer Kündigung zumindest prüfen, ob die Arbeitskraft des zu kündigenden Mitarbeiters nicht schrittweise wieder aufgebaut werden kann. Hierzu eignet sich das BEM-Verfahren. Wird ein solches vom Arbeitgeber aber nicht angeboten, und wehrt sich der betroffene Mitarbeiter gegen seine Kündigung und zieht vor Gericht, ist es der Arbeitgeber, der beweisen muss, dass die Durchführung eines BEM nutzlos gewesen wäre."

An eurer Stelle würde ich mich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, wie ihr noch eine möglichst hohe Abfindung verhandeln könnt. Eine Erstberatung ist nicht teuer, insbesondere bei den Beträgen, die es nach 15 Jahren geben kann. Macht das sofort, damit ihr in dem Gespräch nichts falsches sagt.
Viel Erfolg!