['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Gesundheitsamt | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Gesundheitsamt

Guten Abend,
das Gesundheitsamt in Weilheim, Oberbayern hat angeordnet, daß unsere Tochter nach einem Ferienaufenthalt in Südtirol 14 Tage dem Gymnasium fernzubleiben hat. Soweit so gut, Weitere Nachfrage ergab, daß auch ich dem Büro in München 14 Tage fernbleiben soll. Die Möglichkeit für HomeOffice besteht, nur bestand mein Chef auch auf einem schriftlichen Attest...
Das Gesundheitsamt war wegen Überlastung nicht mehr erreichbar. Welches Wort wiegt nun (rein rechtlich) schwerer?
MfG
Uwe Beck
WM
Frage Nummer 3000145694

Antworten (3)
Matthew
„Weiteres Nachfragen ergab“ ist definitiv keine Anordnung. Ich würde allerdings in Ruhe nochmal mit dem Chef reden, ob Home-Office nicht auch in seinem Interesse ist. Die Anordnung in Bezug auf Deine Tochter, wirst Du vermutlich ja schriftlich haben.
Unterm Strich gibts für Dich aber keine Anordnung die rechtlich schwerer wiegen könnte.
dschinn
Wenn die beim Gesundheitsamt mitkriegen, dass man sich nicht an deren Anweisung hält, können die jederzeit vollstrecken und einen Unwilligen "zwangsschützen" im Krankenhaus oder andere abgeschlossene Bereiche.
Fiete11
Und dies bei voller Kostenerstattung.