['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Studiengebühren dem Arbeitgeber zurückzahlen - steuerabsetzbar? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Studiengebühren dem Arbeitgeber zurückzahlen - steuerabsetzbar?

Hallo,
mein Mann studiert berufsbegleitend. Sein Ex-Arbeitgeber hat die Gebühren für dieses Studium übernommen und ihn für 3 Jahre verpflichtet, dass er bei vorzeitiger Beendigung die bereits bezahlte Beträge zurückzahlen muss!
Im Januar hat er den Arbeitgeber gewechselt. Er bezahlt jetzt in 6 Raten je 1500 das Geld an den alten Arbeitgeber zurück (Vertragsstrafe).
Jetzt stellt sich die Frage: da er letztendlich die Kosten für das Studium selbstträgt, könnte er die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen (die Rechnungen sind auf die Firma erstellt und sind steuerfrei)? Kann er alle Beträge rückwirkend (die von 2017 und 2018) bei Finanzamt einreichen? Für welchen Jahr kann er die Werbungskosten eventuell absetzen - für 2019 oder 2020? Die Raten bezahlt er ab Januar 2020.
Frage Nummer 3000144722

Antworten (1)
hase caesar
mmmh, knifflich, ich weiss ja nicht , wat die schwachmaten dieser community dir alles raten werden, aber als oberschwachmat , tippe ich mal: geh zu nem steuerberater