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al_excursion

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Mutterschutz bei 400 Euro-Job

Wenn Sie bereits eine Vollzeitstelle haben, erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse in Höhe von kalendertäglich 13,00€ 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen in dieser Zeit einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Damit sind alle Ansprüche für Sie abgegolten - also keinen zusätzlichen Anspruch auf den 450€-Job. Grundsätzlich haben aber geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmerinnen (ohne eine zusätzliche Vollzeitstelle) einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal max. 210€ vom Bundesversicherungsamt (so wie bei privat versicherten Müttern). Den Arbeitgeberzuschuss erhalten sie auch, aber nur dann, wenn Sie mehr als 390€netto monatlich verdient haben.

Befristeter Arbeitsvertrag

Es kommt auf verschiedene Aspekte an. Das kann man pauschal nicht beantworten. 1) Hat die besagte Dame die Stelle in der anderen Abteilung während ihrer Elternzeit als Teilzeit angenommen (z.B. weil es in der alten Abteilung keine Möglichkeit zur Teilzeit gibt)und wird sie nach ihrer regulären Elternzeit wieder in den alten Job wechseln, kann dein Arbeitsvertrag weiterlaufen. 2) Wenn die vertretende Kollegin die Elternzeit beendet hat und in einer anderen Abteilung fest wieder arbeitet, dann ist der Sachgrund zwar nicht mehr zu 100% gegeben. Jedoch kann der Arbeitgeber begründen, dass Du auch über diesen Termin hinaus noch dort bleiben kannst, da es eine gewisse Übergangszeit bedarf, bis die Stelle neu besetzt werden kann. 3) Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch vorzeitig kündigen, wenn der Sachgrund nicht mehr gegeben ist. Entfristen muss er nicht.