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Gast

Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo
ich wollte mal wissen wie das ist wenn ich einen befristeten Vertrag hab für eine Elternzeitvertretung und diese Dame, die ich vertrete dann aber in einer anderen Abteilung einen Stelle annimmt ist dann bein befristeter Vertrag mit diesen Sachgrund nichtig?
Und was muss dann der Arbeitgeber tun? meinen Vertrag auslaufen lassen oder entfristen?
Danke für die Antwort
Frage Nummer 3000002774

Antworten (22)
Freygeist
Super gute Frage... Zum Zeitpunkt der Vertragsaushandlung war der Sachgrund ja offensichtlich gegeben. Und: Ihr habt Euch beide auf eine Befristung eingelassen.

Ich würde jetzt sagen, dass der Vertrag einfach ausläuft und Du kein Recht auf Entfristung hast - zumal Du ja vorher wahrscheinlich noch nicht dort beschäftigt warst.

Ich würde einfach mal Fragen ob Du den Job weiter machen kannst ohne die "Rechtskeule" dabei zu schwingen :-)

Alternativ: mal einen Arbeitsrechtler fragen.

Viel Glück!
Gast
In dem speziellen Fall würde ich einfach mal, solange die Stelle nicht anderweitig besetzt wird, am Folgetag des ausgelaufenen Vertrages auflaufen und arbeiten. Wenn der Chef dazu nichts sagt ( Man sollte ihn morgens zumindest mal freundlich begrüssen) verlängert sich der Vertrag quasi automatisch auf unbefristet. Ein klärendes Gespräch mit dem Chef kann dabei natürlich auch nicht schaden.
hphersel
Seit wann muss ich als Arbeitgeber für die Befristung eines Arbeitsvertrages eine Begründung liefern? Wenn die Frau, deren Stelle Du für die Dauer der Befristung angenommen hast, nun auf einer anderen Stelle arbeitet, sagt das gar nichts über Deine Stelle oder über die Befristung Deines Vertrages aus. Vielleicht soll die Stelle ,auf der Du gerade sitzt, nicht wieder besetzt oder sogar völlig abgeschafft werden.
Weiterarbeioten ist die schlöechteste aller Möglichkeiten, denn Du arbeitest umsonst und Du bekommst kein ALGI, denn du hättest Dich drei Monate vor Ablauf der Arbeitszeit als "von Arbeitslosigkeit bedroht" bei der Arbeitsagentur melden müssen. Die Beste ist die, rechtzeitig mit de mChef zu reden, wie es weitergehen soll, und entweder die Befristung aufzuheben (durch einen neuen Vertrag) - oder sich eben rechtzeitig wieder bei der Agentur zu melden, damit nach den 12 Monaten weiter Geld 'reinkommt, und gleichzeitig nach einer neuen Stelle zu suchen.
Skorti
@hphersel
§ 625 (BGB) Stillschweigende Verlängerung
Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.

Ein riskantens Spiel, "mit Wissen des anderen Teiles" bedeutet nämlich, mindestens, dem Chef "Guten Tag" sagen.
Widerspricht er unverzüglich, dann ist das Spiel gescheitert.
Vergisst er, dass du eigentlich nicht mehr da sein solltest, und läßt dich arbeiten, bist du automatisch unbefristet beschäftigt, hast den normalen Kündigungsschutz.
Kannst Kündigungsschutzklage erheben etc. ...
Skorti
@hphersel:
Seitdem es den § 14 des TzBfG gibt. Die Ausnahme:
"Die Befristung ohne Sachgrund setzt voraus, dass es sich bei der Einstellung um eine Neueinstellung handelt und der Mitarbeiter noch nie als Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen tätig war."
Hat der Arbeitgeber schon mal für die Firma gearbeitet ist eine befristete Beschäftigung nur mit Sachgrund möglich, der natürlich im Arbeitsvertrag erwähnt werden muss.
Gast
@Skorti
Danke für die Ergänzung. Ich wusste nur den richtigen § nicht mehr auswendig. Aber solche Freaks wie HP Hersel brauchen den ja auch zusätzlich, um sich überzeugen zu lassen.
@HP Hersel: Dieter Nuhr... Einfach mal die Fresse halten.
hphersel
celsete: Beleidigungen schmähen nur den, der sie ausspricht. gleiches gilt für Wortwahl aus der Gossensprache.
hphersel
zum Rest: Auch ich kenne den genannten Paragraphen, interpretiere ihn hier aber anders, eben weil bei einer erstmaligen Beschäftigung kein Begründunszwang besteht. Ich kann der Fragestellung nichts entnehmen, was einen Begründungszwang herleiten würde. Vielleicht sind die Angaben des Gastes unvollständig, aber das ist dann nicht mein Problem.
Der zweite genannte Paragraf bezieht sich auf ein DIENSTverhältnis. Ein ARBEITSverhältnis ist etwas anderes. Dann gilt § 15 Abs. 5 TzBfG. Aber dafür gelten sehr strenge Vorschriften. Die geschichte mit dem "Guten Tag" ist nur EIN Teilaspekt. Und wenn ein Arbeitnehmer einfach so tut, als sei das Arbeitsverhältnis nicht beendet, bekommt er massive Schwierigkeiten- und er bekommt erstmal kein Geld, einfach weil er die Fristen, um sich arbeitslos zu melden, versäumt hat.
Gast
hphersel, ich war lange genug freundlich. Obwohl ich meist das Richtige beigesteuert habe, bin ich von Leuten wie Dir, Rayer und anderen, die viel Mist erzählt haben, teilweise schwerst beleidigt worden. Du bekommst jetzt eben auch mal eine Retourekutsche ab. Und die war noch wirklich harmlos.
Gast
hphersel, wen interessiert Deine Interpretation eines eigentlich klaren Sachverhaltes? Bist Du Arbeitsrechtler oder bist Du im fraglichen Betrieb tätig und weisst, wie der Chef es da hält?
Also noch einmal: Denke an Dieter Nuhr.
hphersel
Ganz einfach: aus der Fragestellung heraus ist der Sachervhalt eben NICHT klar. Es isteine frage der Wahrscheinlichkeiten: Ein Mensch wird als Vertretung befristet neu eingestellt - das wissen wir aus der Fragestellung. Ober der Mensch früher schon mal für diese Firme gearbeitet hat, wissen wir aufgrund der Angaben des Gastes nicht. Und jetzt kommt die Fangfrage: wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Mensch schon mal für diese Firma gearbeitet hat? Aus meiner Erfahrung heraus ist das eher unwahrscheinlich; in aller Regel wird doch ein Fremder eingestellt, also ein in dieser Firma vorher unbekannter Mensch. Und dann muss ich als Chef eben KEINE Begründung für die Befristung liefern. Wie gesagt: eine Frage der Wahrscheinlichkeiten.
Im Übrigen habe ich mir den Spruch nicht merken müssen; ich kannte ihn schon. Was ich damit mache, ist eine andere Geschichte...
Skorti
@hphersel,
Bei einer Erstanstellung besteht kein Zwang, einen Grund anzugeben. Aber wenn in der Frage steht: "für eine Elternzeitvertretung "
Dann ist zumindest davon auszugehen, dass ein Grund im Arbeitsvertrag steht, ob er freiwillig drin steht oder weil er drin stehen muss, ist dann egal, er gilt.

Wenn Dir §625 zu sehr auf Dienstverhältnis ausgelegt ist,
§ 15 Abs. 5 TzBfG regelt das gleiche. "... bei Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses mit Wissen des Arbeitgebers nach Ablauf der Befristung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht, wenn der Arbeitgeber der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht unverzüglich widerspricht."
Wobei unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern".

Das ist ein Vabanc-Spiel, aber es soll schon geklappt haben.
Skorti
hmmm ... ich mal gerade vom Gegenteil aus.
Wenn eine Vertretung für eine Elternzeit gesucht wird, greifen Arbeitgeber gerne auf Mitarbeiter zurück, mit denen sie gute Erfahrung gemacht haben.
Da war letztens (vor nem Jahr?) ein Urteil, dass ein befristetes Arbeitverhältnis für Vertretung in der Elternzeit auch dann befristet werdendarf, wenn es sich um das zehnte Arbeitsverhältnis in Folge handelt, und die Summe der Befristungen schon über 15 Jahre anhielt.
Gast
@hphersel.
Du musst noch lesen lernen. Es geht gar nicht darum, ob der Fragesteller schon mal in der Firma war oder nicht.
Der oder die Fragesteller/in ist als Vertretung befristet angestellt worden.
Offensichtlich ist die Vertretene Person wieder da, in einer anderen Abteilung. Keine Rede davon, ob die Position, in der die Vertretung nun gearbeitet hat, nun überflüssig ist oder anderweitig besetzt wird.
Genau in solchen Fällen würde ich es tatsächlich darauf ankommen lassen, ob der Chef morgens widerspricht oder auch guten Morgen sagt, und quasi erwartet hat, dass man weiter macht. Was sogar ziemlich wahrscheinlich ist.
Und Deine Meinung dazu, was im schlechtesten Falle passieren könnte, interessiert hier keinen.
Freygeist
Mal etwas emotionsloser:

Das Gespräch vorab mit dem Chef bringt's wenn überhaupt nur. Die verschleierte "Erschleichung" wird wohl kaum in ein harmonisches Arbeitsverhältnis übergehen und wahrscheinlich ziemlich schnell bei einem Arbeitsgericht landen. Das kann ja nicht Sinn und Zweck sein wenn man wirklich arbeiten möchte.
Gast
Das mit dem Gespräch mit dem Chef hatte ich übrigens in meiner ersten Antwort schon erwähnt.
Gast
@Ing
Ich hatte den Fall schon einmal, dass ich für ein bestimmtes Projekt befristet eingestellt war. Das Projekt hat länger gedauert als geplant. Noch vor Ablauf des Projektes hatte ich schon Baupläne für das nächste Projekt auf dem Tisch liegen. Keinen neuen Vertrag. Der Alte wurde stillschweigend verlängert.
Ich sehe nicht, wo Ihr da Probleme seht.
hphersel
@ing. Danke. für mich ist das hier jetzt beendet.
chboehmer
Nein. Die Befristung wird durch nachträglich eintretende Umstände nicht unwirksam.

Es kommt einzig darauf an, ob ein hinreichender Befristungsgrund zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand.

Im Übrigen müssten Sie sich auch fragen, ob überhaupt ein Befristungsgrund erforderlich ist. Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn die Befristungsdauer mehr als 2 Jahre betrug oder ein Vorarbeitsverhältnis bestand.
Gast
@Ing:
Ich bin da völlig anderer Ansicht als Du. Man muss als vernünftiger Mitarbeiter nicht um jeden Preis nach einer Festanstellung streben. Ich habe die allermeiste Zeit meines Berufslebens Freiberuflich verbracht. Wenn ich mir im Nachhinein so anschaue, wie viele der Firmen, wo ich mal war, im Laufe der Zeit insolvent wurden, oder Chef und / oder Mitarbeiter unerträglich waren, bin ich ganz froh, nicht an eine Firma gebunden zu sein.
Nur durch diese Flexibilität konnte ich durch immer neue Aufgaben mein heutiges sehr umfangreiches Fachwissen erlangen. Ich bin schon im fortgeschrittenen Alter, muss aber keine Angst haben, falls meine jetzige Firma bei Barcelona mal keine Arbeit mehr für mich hat. Es gibt direkt zwei andere Firmen, die mich auch sofort brauchen können.
Der ein oder andere mag die vermeintliche Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes brauchen, ich hingegen schätze die Flexibilität, aus freien Stücken jederzeit wechseln zu können.
Ich kann nicht in ein Loch fallen, wenn die Firma pleite macht... Plan B steht immer.
Gast
@Ing, glaub mir einfach, für mich und meine Frau ist das immer noch die bessere Lebensform. Und dafür gibt es mehr als eine Handvoll Gründe.
al_excursion
Es kommt auf verschiedene Aspekte an. Das kann man pauschal nicht beantworten.

1) Hat die besagte Dame die Stelle in der anderen Abteilung während ihrer Elternzeit als Teilzeit angenommen (z.B. weil es in der alten Abteilung keine Möglichkeit zur Teilzeit gibt)und wird sie nach ihrer regulären Elternzeit wieder in den alten Job wechseln, kann dein Arbeitsvertrag weiterlaufen.

2) Wenn die vertretende Kollegin die Elternzeit beendet hat und in einer anderen Abteilung fest wieder arbeitet, dann ist der Sachgrund zwar nicht mehr zu 100% gegeben. Jedoch kann der Arbeitgeber begründen, dass Du auch über diesen Termin hinaus noch dort bleiben kannst, da es eine gewisse Übergangszeit bedarf, bis die Stelle neu besetzt werden kann.

3) Grundsätzlich kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch vorzeitig kündigen, wenn der Sachgrund nicht mehr gegeben ist. Entfristen muss er nicht.