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Gast

Ergänzung zum Arbeitsvertrag

Mein Arbeitsvertrag erhält eine Ergämzung mit Gehaltserhöhung sowie Erhöhung der Urlaubstage von 26 auf 29 bei fünf Arbeistagen pro Woche. Der Vertrag wird zum 1.10 angepasst. Erhalte ich für das aktuelle Kalenderjahr den Urlaub anteilig oder vollständig?
Frage Nummer 3000284851

Antworten (3)
rayer
Normalerweise weder noch. 2024 gibt es die 29 Tage.
ingSND
Das hängt von Deinem Arbeitgeber ab. Wenn er ihn dir vollständig gewährt ...
Aber das wäre freiwillig.
Ich würde bei einer Diskussion argumentieren, dass bei sehr vielen unterjährigen Urlaubsregelungen der monatliche Anteil herangezogen wird. Dann bekämst Du noch ein Viertel des zus. Anspruchs, aufgerundet auf "eins".
Ob sich das vor Gericht durchsetzen ließe? Keine Ahnung - mein Vorredner sagt "normalerweise nein". Ist aber auch egal - Dein Chef ist mit Dir zufrieden, mehr Geld, mehr Urlaub - NIEMAND, der seine fünf Sinne beisammen hat, klagt in dieser Situation gegen seinen AG wegen eines einzigen Urlaubstages.
rayer
Wenn das nicht im Änderungsvertrag formuliert wurde, gibt es keinen Anspruch, auch nicht zum Teil. Höflich fragen ist allerdings immer drin.