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Licht-23

Neuer Job/ Arbeitsvertrag/Vertragsstrafe

Hallo,
ich habe eine Jobzusage Beginn 01.09.23.
Nun habe ich den Vertrag bekommen, und ich habe da einige Punkte die nicht besprochen wurden und die ich so nicht akzeptiere.
1. Zusätzlicher Arbeitsort - wurde mir im Gespräch nicht gesagt.
2. 10 Std. Überstunden im Monat sind mit dem Gehalt abgegolten.
3. Vertragsstrafe Klausel bei nicht antreten der Arbeit oder zu spät erscheinen.

Den Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben, kann ich absagen?
Frage Nummer 3000284892

Antworten (3)
mantrid
Ein Vertrag kommt zu Stande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Das ist hier (noch nicht) der Fall. Wenn Du nicht unterschreibst, ist das eine Absage. Ich würde Kontakt aufnehmen und darum bitten, mit einen Arbeitsvertrag zuzusenden, dessen Inhalt dem entspricht, was besprochen wurde. Wenn das Arbeitsverhältnis gleich mit Misstrauen anfängt, ist das generell keine gute Basis für eine Zukunft.
Vandit
Der AG hat grundsätzlich ein Weisungsrecht. Er kann Dich also auch an einen anderen Ort versetzen. Frag nach, was genau mit zusätzlicher Arbeitsort gemeint ist. Es ist ein Unterschied, ob es ein Betrieb mit 2 Filialen in der gleichen Stadt oder ein internationaler Betrieb ist.

Es kommt auf Deine Position an, ob 10 Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten anzusehen sind.

Eine Vertragsstrafe nach mündlicher Zusage ist durchaus zulässig. Bedank Dich bei den vielen Idioten, die eine Zusage zurückziehen und wodurch dem AG viele Kosten (neue Anzeige, neue Bewerbungsgespräche etc.) entstehen.

Alles in allem sind die 3 Punkte durchaus üblich. Wer auf die Punkte nicht seinen AG anspricht, sondern gleich im Internet postet, der hätte bei mir schon mal ganz schlechte Karten.
rayer
Da die Frage lautet, "kann ich absagen", gehe ich mal davon aus Du bist auf das Jobangebot nicht angewiesen.
Im geschilderten Fall ein freundliches Schreiben, dass der Vertrag in den Punkten A,B und C nicht der mündlichen Absprache entspricht. Die freundliche Bitte um Änderung der Passagen, die für Dich nicht akzeptabel sind mit dem Hinweis darauf, dass es für Dich essenziell ist, um überhaupt ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
Du wirst ja dann die Antwort des Arbeitgebers hören und falls es immer noch nicht Deinen Vorstellungen entspricht die schriftliche Absage mit dem Hinweis auf die Verletzung der mündlichen besprochenen Vertragsbedingungen. Ende der Vorstellung.