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Uli0507

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Sonderurlaub beiTod der Mutter abgelehnt

Gibt es einen Tarifvertrag, der bei Ihnen gilt? Und: wie haben Sie sich letztendlich verhalten? Ich nehme an, normalen Urlaub genommen? Und dieser soll jetzt zu Sonderurlaub umgewandelt werden?

Wan beginnt die Frist bei einer Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage greift hier nicht, der Arbeitsvertrag läuft aus, es erfolgt also keine Kündigung. War der Vertrag sachgrundbefristet? Dann besteht kein Anspruch auf eine Entfristung. War er nach Teilzeit-und Befristungsgesetz? Maximal drei mal kann erneut befristet werden - maximal 24 Monate lang. In dem Fall also schnell kompetenter Rat eines/r Arbeitrechtler/in einholen oder die zuständige Gewerkschaft fragen.

Krankengeld falsch berechnet?

hab ich beantwortet: "Da in die Krankengeldberechnung auch beitragspflichtige Einmalzahlungen einzubeziehen sind, muss hierfür der Bemessungszeitraum auf zwölf Monate ausgedehnt werden" Und: nach 10 Jahren im Bereich Personal hab ich solche Antworten natürlich auf dem Rechner liegen und muss sie nur noch bearbeiten!

Krankengeld falsch berechnet?

Berechnung des Krankengeldes von der Gesetzlichen Krankenversicherung ist in § 47 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – geregelt. Das Krankengeld wird in Höhe von 70 Prozent des Regelentgeltes, maximal in Höhe von 90 Prozent des Netto-Entgeltes geleistet. Berücksichtigungsfähiges Brutto-Arbeitsentgelt Bei der Krankengeldberechnung wird das laufende Brutto-Arbeitsentgelt berücksichtigt, welches der Beitragspflicht unterliegt. Als laufendes Arbeitsentgelt gelten Entgeltleistungen, welche für die Arbeit in einem konkreten Abrechnungszeitraum geleistet werden. Diese sind grundsätzlich dem Abrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem die Arbeitsleistung auch tatsächlich erbracht wurde. Maßgebender Abrechnungszeitraum Für die Krankengeldberechnung ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt des Abrechnungszeitraumes maßgebend, welcher vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bereits abgerechnet wurde. Diesbezüglich spricht man vom sogenannten Bemessungszeitraum. Der Bemessungszeitraum muss mindestens vier Wochen umfassen. Ausnahmen sind allerdings möglich, beispielsweise dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit noch keine vier Wochen bestand. Da in die Krankengeldberechnung auch beitragspflichtige Einmalzahlungen einzubeziehen sind, muss hierfür der Bemessungszeitraum auf zwölf Monate ausgedehnt werden. Das bedeutet, dass sämtliche beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt werden müssen. Dabei ist irrelevant, ob diese vom selben Arbeitgeber geleistet wurden oder ob zwischenzeitlich ein Wechsel bei der zuständigen Krankenkasse des Versicherten erfolgt ist. Arbeitsentgelt nach Stunden bemessen Ist das Arbeitsentgelt eines Anspruchsberechtigten auf Krankengeld nach Stunden bemessen, wird nach § 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB V das im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt (welches um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt vermindert ist) durch die Zahl der Stunden geteilt, für die es gezahlt wurde. Das Ergebnis ist mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch 7 zu teilen. Beispiel: • Brutto-Arbeitsentgelt (ohne Einmalzahlungen): 2.500,00 Euro • Das Brutto-Arbeitsentgelt wurde in 178 Stunden erzielt • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden Berechnung: Das Krankengeld wird wie folgt berechnet: (2.500,00 Euro x 38,5 Stunden) / (178 Stunden x 7) = 77,25 Euro. Das Regelentgelt (ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen) beträgt 77,25 Euro. Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen § 47 Abs. 2 Satz 3 beschreibt, dass das Regelentgelt, sofern dieses nach Monaten bemessen oder nicht nach den Sätzen 1 und 2 (s. oben) berechnet werden kann, zu errechnen ist, indem das Arbeitsentgelt (welches um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt vermindert ist) im Bemessungszeitraum durch 30 zu dividieren ist. Beispiel: Brutto-Arbeitsentgelt (ohne Einmalzahlungen): 2.250,00 Euro Berechnung: 2.250,00 Euro / 30 Tage = 75,00 Euro. Das Regelentgelt (ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen) beträgt 75,00 Euro. Begrenzung auf Höchstregelentgelt Das Brutto-Krankengeld beträgt grundsätzlich von dem errechneten Regelentgelt, ggf. nach Kürzung auf das Höchst-Regelentgelt 70 Prozent. Sozialversicherungsbeiträge Aus dem berechneten Brutto-Krankengeld sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, da ein Krankengeldbezieher, meist sind dies Arbeitnehmer, aufgrund des Krankengeldbezugs sozialversicherungspflichtig sind. Die Versicherungspflicht ergibt sich in der Sozialen Pflegeversicherung aus § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB XI, in der Gesetzlichen Rentenversicherung aus § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI und in der Arbeitslosenversicherung aus § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III. Aus der Versicherungspflicht ergibt sich eine Beitragspflicht des Krankengeldes. Eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung selbst besteht für die Krankengeldleistung nicht, da diese Leistung nach § 224 SGB V beitragsfrei ist. Die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden sowohl vom Leistungsträger, also der gesetzlichen Krankenkasse, als auch vom Versicherten getragen. Der Versichertenanteil wird vom Brutto-Krankengeld bereits vor Auszahlung in Abzug gebracht und entsprechend abgeführt. Zur Auszahlung kommt dann das Netto-Krankengeld.

Mietrecht

1. Sind sie in der Wohnung polizeilich gemeldet? Wenn ja, ist ein Rausschmiss nicht einfach. 2. Ob Sie Miete zahlen müssen? An sich zählt ein mündlicher Vertrag wie ein schriftlicher. Stellen Sie die Zahlung doch ein und warten dann mal ab. 3. Sie müssen kochen, putzen und was auch immer? Stellen Sie das ein! Ihr Lebenspartner positioniert sich eindeutig auf Ihrer Seite, hoffe ich! 4. Eine Mitgliedschaft beim Mieterverein hilft rechtssicher weiter!

Ich frage mich gerade, auf was ich bei der Erstellung von einem Stundenkonto achten muss. Welche Tipps könnt ihr mir geben? Ich weiß nur, dass man dabei absolut keine Fehler einbauen darf.

auf jeden Fall solltest Du die Arbeitszeit-Gesetzgebung beachten: nach 6 Stunden wird automatisch eine halbe Stunde abgezogen, nach 8 Stunden 45 Minuten. Was passiert nach 10 Stunden? Wird längere Arbeitszeit gekappt um nicht als Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz gewertet zu werden? Angeordnete Überstunden: hinterlege direkt eine Formel, die die Zuschläge berechnet! Gibt es Gleitzeit? Bis zu wievielen Stunden? Ab wann darf mit der Arbeit begonnen werden? Programmiere auch das bereits ein, so dass hier kein Fehler passieren kann!

Vertragskündigung

Ist in dem Vertrag keine Probezeit vorgesehen? Und wenn die Arbeit tatsächlich gar nicht geht, weil sie z.B. körperlich viel zu anstrengend ist oder nicht mit den Moralvorstellungen / Werten des Arbeitnehmers in Einklang zu bringen ist: Kündigen und krank schreiben lassen.

Urlaubskürzung

ja, zulässig ist das Angebot eines Änderungsvertrages durchaus, er widerspricht in seinem Inhalt nicht dem Bundesurlaubsgesetz. Ob Sie ihn unterschreiben ist hingegen eine ganz andere Frage, sie würden damit ja auf einen erheblichen Teil Ihres Urlaubs verzichten. Bietet man Ihnen einen finanziellen Ausgleich oder wird bei Nichtunterschrift mit Konsequenzen wie Arbeitsplatzverlust gedroht?