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Gast

Sonderurlaub beiTod der Mutter abgelehnt

Meine Mutter starb am 3.11.19. Ich wollte zur Beerdigung am 22.11.19 Sonderurlaub beantragen. Aber er lehnte ab, mit der Begründung das mein Vertrag das nicht vorsieht. Ich arbeite seit 15 Monaten bei einem Bildungsträger (bfw) als Ausbilder für GEFANGENE.
Wer kann mir Tips geben?
Frage Nummer 3000133608

Antworten (19)
FRWEF
Vertrag lesen? Normalen Urlaub beantragen? Es gibt soviele Möglichkeiten.....
Uli0507
Gibt es einen Tarifvertrag, der bei Ihnen gilt? Und: wie haben Sie sich letztendlich verhalten? Ich nehme an, normalen Urlaub genommen? Und dieser soll jetzt zu Sonderurlaub umgewandelt werden?
HollyGolightly
Es mag sein, dass ihr Vertrag das nicht vorsieht - das BGB jedoch. Ein Tag Sonderurlaub ist vorgesehen, ich meine allerdings, die BFW sollte einen Tarifvetrag haben, der evt gar zwei bietet? Das wage ich allerdings nicht, ohne genaue Kenntnis des Vertrags zu beurteilen. Kurz gefasst: ein Tag ist gesetzlich vorgesehen und kann, arbeitsvertraglich, nicht ausgehebelt werden, mehr Tage sind ggfs. tarifvertraglich vereinbart (und daher evt. im Arbeitsvertrag selbst nur als Querverweis TV-öD o.ä. erwähnt)
Cheru
Gemeint ist § 616 BGB, dessen Regelungen bezahlten (!) Sonderurlaub vorsehen.

Da im vorliegenden Fall der Tod eines Elternteils zu beklagen ist, könnten sogar zwei Tage bezahlter Sonderurlaub in Betracht kommen.
flux
Grundsätzlich steht einem Arbeitnehmer in einem solchen Fall ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub zu.

Dies ist, wie bereits gesagt, im BGB Paragraph 616 geregelt.

Allerdings gilt auch:

Nur, weil das Gesetz ebenjene Regelung trifft, bedeutet das nicht, dass ein Tarifvertrag, ein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nicht festlegen kann, dass ebenjene Leistungen nicht oder nur modifiziert gewährleistet werden.
Hier müsstest Du Deinen Vertrag dahingehend überprüfen.

Da der BRDigungstermin bereits in der Vergangenheit liegt, solltest Du Dir hier keinen Stress mehr machen.

In einem aktuellen Fall würde ich, wenn ein solcher, von der gesetzlichen Regelung im BGB abweichender Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt, einen Arzt aufsuchen und mich aufgrund der besonderen Belastung krank schreiben lassen, wenn ich situationsbedingt mit der Arbeit überfordert wäre.
Fiete11
Ach was wird hier wieder alles für Nichtwissen verbreitet.

§ 616 BGB kann vom Arbeitgeber im Vertrag sogar ausgeschlossen werden. Oder er sagt, okay jeder AN bekommt einen einzigen Tag Sonderurlaub.

Obiger Paragraph hält sich viel zu vage gehalten, um daraus ein Recht auf Sonderurlaub ableiten zu können.
Cheru
Die Gewerkschaft ver.di (ohne jeden Verdacht der Arbeitgeberfreundlichkeit) schreibt dazu:

"§ 616 BGB ist kein zwingendes Recht. Vielmehr können in Tarifverträgen, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen oder Arbeitsverträgen Abweichungen sowohl zugunsten als auch zulasten der Beschäftigten vereinbart werden. Auch ein vollständiger Ausschluss des § 616 BGB ist grundsätzlich möglich."
Fiete11
Genau so ist es.

Aus § 616 BGB einen Urlaubsanspruch, egal ob 1 oder 2 Tage, abzuleiten, ist nicht nur mutig, sondern einfach auch falsch.
Skorti
Des Weiteren weist der DGB darauf hin, dass der Sonderurlaub zeitnah zum Ereignis genommen werden muss.
Ich weiß nicht, ob 3 Wochen später noch als "zeitnah" gelten.
Fiete11
Natürlich kann das rechtskonform ausgeschlossen werden. Eben weil das Recht dem AG diese Möglichkeit gibt. Ergo ist bereits alles rechtskonform.
Und dies nicht nur unter bestimmten Umständen. Da gibt es auch keinerlei Hürden mehr zu nehmen.

Der Tarifvertrag, und somit der Ausschluss von Sonderurlaub, ist bindend und kein einfacher Verweis.

Abgesehen davon hätte sich der Fragesteller mit einer einstweiligen Verfügung vom Arbeitsgericht behelfen können. Ich bin sicher, den Urlaub hätte er erhalten.
Fiete11
Es reicht nicht zu zitieren. Man muss Zitiertes auch verstehen.
Und vor allen Dingen vollständig zitieren. Aber mancher ist eben schon mit Wenigem überfordert.
Bremerland
Da die Nutzer hier weder deinen Arbeitsvertrag noch euren Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc. kennen fände ich es naheliegender, dich nicht an Unbekannte, sondern an deinen Betriebsrat zu wenden. Der wird dir diese und evtl. daraus folgende Fragen beantworten können

Mit kollegialen Grüßen.
Tiny
Ist jedenfalls nicht richtig.
Wenn erste-Grad Verwandtschaft stirbt , auch eigenes Haustier, gebe ich als Unternehmer erstmal EINEN Tag automatisch frei (nein, ich bin weit weg von D) für den ersten Vorfall. Alles weitere geht unbezahlt, wie Fehlstunden oder, Personal sucht sich selbst Ersatz.
Beim 2. Sterben der leiblichen Mutter im Wiederholungsfall, greift das allerdings nicht (gibt es hier). Ich gehe auch persönlich mit einer Anzahl Mitarbeitern dann zu den Trauer"Feierlichkeiten".
In D würde ich einfach ANSAGEN, nicht fragen: Meine Mutter ist verstorben. Ich bin eine Weile nicht da PUNKT.
dschinn
Wie?
Wenn mein Goldfisch stirbt, bekomme ich einen Urlaubstag?
wokk
Das ist normal, der muss ja auch noch gebraten werden!
Fiete11
Ist es wieder der viele Vodka-Verbrauch von Tiny, der solche eigenartigen Antworten zustande kommen lässt?

Mensch, was hätte ich damals mit Tinys Rechtskenntnissen alles anfangen können. So habe ich beim Tod meiner Katze keinen Urlaub genommen, weil ich das einfach nicht wusste.

"Beim 2. Sterben der leiblichen Mutter im Wiederholungsfall"
War die Mutter wieder auferstanden, dass ihr ein 2. Sterben im Wiederholungsfall gelungen ist? Wow. Die konnte bestimmt auch übers Wasser gehen.
Fiete11
Tiny, bist Du der Pöbler oder nur ein erfolgreiches Imitat?

Weniger die Vodka-Flasche in die Hand nehmen, mehr den Duden und schon klappt es halbwegs mit Deinen Kommentaren.
Allerdings werden auch dann diese weiterhin Dein Umfeld, Deinen IQ und Deine Herkunft verraten.
Fiete11
https://www.stern.de/noch-fragen/fleisch-und-wurst-3000096088.html

Mehr muss man über "Tiny" nicht wissen.

Obwohl seine schriftliche Inkontinenz, immer wieder ungefragt Angebliches vom eigenen Leben zu berichten, durchaus amüsant ist.
Fiete11
Tiny-Schätzchen, wie kann ich Dir etwas ins Gesicht sagen, wenn ich mich nicht so tief bücken kann, um Dein niedriges bzw. nicht vorhandenes Niveau zu erreichen?

Aber pöbel ruhig weiter. Wenn es Dir ein wenig den Druck vom Kessel nimmt und Du im Reallife dadurch zumindest ein wenig erträglicher bist, ist alles okay. Schade ist nur Deine Unfähigkeit, sich ohne Fäkalsprache auszudrücken. Tja, halt nie gelernt und in diesem Umfeld geblieben.

Alles gut, Kleines. Ich habe Dich auch lieb.