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AnaN

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Kann mein Mann Schmerzensgeld bekommen?

Sie könnten Schadensersatzansprüche gegen den Supermarktbetreiber gem. §§280,311II Nr.2, 241 II BGB geltend machen. Das setzt ein vorvertragliches Schuldverhältnisse (c.i.c) voraus. Gemäß §311 II Nr.2 ist dies grds. gegeben, wenn Sie den Supermarkt mit Kaufabsicht betreten haben. Die Pflichtverletzung ist in Ihrem Fall darin zu sehen, dass der Supermarkt seine Schutzpflicht (§241 II) verletzt hat, indem er die Wurstscheibe auf dem Boden liegen lassen hat. Das Vertretenmüssen wird nach §280 I S.2 vermutet, dass heißt der Supermarkt muss beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Kann er dies nicht, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch gem.§ §249ff zu, dies beinhaltet auch die Übernahme der Kosten für das Krankenhaus(§249II S.1) und Schmerzensgeld(§253 II BGB).