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Gast

Kann mein Mann Schmerzensgeld bekommen?

Mein Mann(77) rutschte vorige Woche im Supermarkt,auf einer dort am Boden liegenden Wurstscheibe aus und stürzte. Einige Kunden und auch Verkäuferinnen halfen ihn aufzustehen. Mein Mann setzte sich eine Weile auf einen Stuhl und meinte dann nach einiger Zeit es ginge wieder und er könne nachhause fahren. Zuhause bekam er dann ganz starke Schmerzen im Knie und am Rücken. Da er auch nicht mehr laufen konnte rief ich einen Krankenwagen. Im Krankenhaus wurde eine Röntgen Aufnahme gemacht und man stellte zunächst nur starke Prellungen fest. Ich konnte ihn dann wieder mit nach hause nehmen. Nach drei Tagen zuhause klagt er immer noch über starke Schmerzen im Rückenbereich und er konnte auch nicht laufen. Also rief ich wieder einen Krankenwagen und man führ ihn wieder in das gleiche Krankenhaus. Durch andere Untersuchungen stellte man dann fest, dass an der Wirbelsäule etwas gebrochen war. Heute wurde er dann daran operiert.
Meine Frage lautet nun: Kann man die Versicherung des Supermarktes haftbar machen, wegen der herumliegenden Wurstscheibe?
Wir sind ein Rentner Ehepaar,mit nur einer kleinen Rente und können uns leider keinen Anwalt leisten. Ich würde mich freuen, wenn ich einen guten Rat bekommen könnte. Vielen Dank sagt Ingrid!
Frage Nummer 3000053733

Antworten (33)
bh_roth
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, gibt es vom Sozialamt Prozesskostenhilfe. Denn niemand darf davon ausgeschlossen werden, seine Rechte durchzusetzen. Dort müsstest du dann aber offenlegen, warum deine Mittel nicht ausreichen.
Wichtig ist m. M. nach, zum Supermarkt zu gehen, und dort den Unfall schriftlich zu melden. Dafür haben die einen Unfall-Meldebogen. Den schicken die dann ihrer Versicherung, und ab da hast du es nur noch mit deren Versicherung zu tun.
Hilfreich wäre auch, die Verkäuferinnen, die deinem Mann Hilfe geleistet haben, ausfindig zu machen. Das wären wichtige Zeugen.
.
Die Versicherung wird euch dann ein Angebot machen, ohne damit aber die Schuld des Supermarktes zuzugeben. Nehmt ihr das Angebot an, gibt es danach keine weitere Möglichkeit, den Markt in Regress zu nehmen. Nehmt ihr das Angebot nicht an, wird es zu einer Verhandlung kommen, während der ihr eure Ansprüche geltend machen könnt. Wie das Urteil aussieht, kann niemand sagen.
umjo
Auf was die Dame abzielt, ergibt sich m.E. zweifelsfrei schon aus der Überschrift, lieber Amos. Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden, vulgo Schmerzensgeld.

Aber auch materielle Schäden könnten in Betracht kommen (zerrissene Kleidung, Reinigungskosten derselben, evtl. Selbstbehalte bei Transportkosten und Krankenhausaufenthalt).

Im übrigen schließe ich mich den Ausführungen von bh_roth an, mit der kleinen Korrektur, dass Prozeßkostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen ist.
belein
Höchstwahrscheinlich hat ein Kunde diese Wurtsscheibe fallen lassen. Einer Verkäuferin bzw Mitarbeiter wäre dies nicht passiert und hätte - falls doch - die Scheibe sofort entsorgt. Die Frage ist, ob der Markt auch für fahrlässiges Fallen lassen von einer Wurstscheibe durch einen Kunden verantwortlich ist und dies möchte ich mit einem "gefühlten" Nein beantworten. Also erstmal den Unfall "zu Protokoll" geben, dann schauen ob der Markt bzw dessen Haftpflichtversicherung Ihnen wegen Kulanz entgegenkommt. Dazu eine Frist setzen! Falls entweder kein Angebot oder auch keine Antwort innerhalb der Frist kommt sollten Sie ein Beratungsgspräch mit dem RA Ihres Vertrauens verabreden. Prozeßkostenhilfe würde ich erst beantragen, wenn der RA eine Klage empfiehlt, so diese denn Aussicht auf Erfolg hat. Viel Glück und gute Besserung an Ihren Mann.
Gruß, Belein
Panther
... man wirft umher, nicht herum, Amos.
Auch nicht in den Jahren als man versuchte, dir deutsche Orthografie beizubringen.

Hat der Gast die Wurstscheibe etwa selbst mitgebracht, oder war es gar seine Frau?
Die Wurst schnell auf den Boden gelegt, und – rutsch – freie Fahrt ins Krankenhaus, zweimal. Mit Abendessen und Frühstück. Mann oh Mann, so geht das, besser als bei Muttern.

Die Wirbelsäule etwas gebrochen, na sowas!
Kleine Rente, große Pläne?
elfigy
Panther du bist wirklich manchmal richtig fies und gemein. Kannst du es nicht einfach bei Gaga belassen?
Matthew
Die Wurstscheibe hat ein kleines Kind bekommen und fallen lassen. Ihr erinnert Euch?
StechusKaktus
Schadenersatz aus positiver Forerungsverletzung kommt grundsätzlich in Frage.
Das Netz ist voll mit Beispielen und Gerichtsurteilen zu diesem Fall. Googel mal "Supermarkt Bananenschale". Im Regelfall wird ein karger Schadenersatzbetrag zwischen dem Supermarkt und dem Kunden geteilt.
Wenn ihr also wenig Spaß an einer gerichtlichen Auseinandersetzung habt, spart euch lieber den Ärger.
Panther
elfigy,

Gaga 😈 ... hihihi ...
Clemens Barono
1. Strafanzeige uns Strafantrag gegen den / die MarktleiterIn bei der Polizei oder als Brief direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten / stellen. Sobald feststeht welche Person als Verantwortliche ermittelt wurde, einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht) mit der Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderderung beauftragen. Wichtig ist, dass Zeugen die Wurstscheibe gesehen haben und dass der alte Herr gute Profilsohlen trug...
umjo
Verehrter Clemens, sollte das ein humoriger Beitrag werden, oder ist das einfach nur Bullshit?
Clemens Barono
Herr UMJO,
selbstverständlich ist es ein sachgerechter Beitrag. Schließlich ist das Ergebnis einer Strafanzeige mit Strafantrag die beste Grundlage für einen Zivilprozeß wegen Schmerzensgeld und Schadenersatzforderung ! Im übrigen wird sich die Krankenkasse oder - versicherung eigeninitiativ um Kostenersatz kümmern, wenn sie den Namen und die Adressse eines Schadenverursachers genannt bekommt ! Was Sie für humorige Beiträge halten oder bullshit ist mir schnutzpipell...
umjo
Das lassen ich jetzt mal so stehen. Schließlich haben sich hier auch schon andere Wissende ausgetobt.
Dennoch möchte ich Ihnen den Ratschlag von StechusKaktus 14.7. 22:09, zweiter Absatz, sehr ans Herz legen.
umjo
Gilt natürlich für Clemens Barono!
Dorfdepp
Natürlich kann man eine Strafanzeige stellen. Da aber das Übersehen einer Wurstscheibe keinen Strafbestand darstellt, wird kein Gericht ein Verfahren eröffnen.
umjo
Dorfdepp, das wollte ich denn gar nicht mehr kommentieren...
Nur zur Ergänzung: die Staatsanwaltschaft würde gar nicht erst auf die Idee kommen, die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu beantragen!
umjo
ing, nach meinen Erfahrungen wird die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall auf den Privatklageweg verweisen und sich so diskret aus der Nummer verabschieden.
Wie sich das in ländlichen Gebieten verhält, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen. Im Rhein-Main-Gebiet jedenfalls, in dem ich lebe, käme es höchst wahrscheinlich eben nicht zu einem Antrag auf Eröffnung eines Hauptverfahrens vor dem Strafgericht.
Im übrigen handelt es sich bei der von Dir ins Spiel gebrachten 'Verkehrssicherungspflicht' um ein zivilrechtliches Konstrukt.
Waltraud
Vielen Dank,für die teils hilfreichen und guten Vorschläge,aber leider auch einige bissige Kommentare,von
denen manche sogar bösartig waren.Ich kann dazu nur sagen,das es keine Raffgier sein soll,sondern Gerechtigkeit.
Die starken Schmerzen und die OP wären nicht nötig gewesen wäre man im Supermarkt etwas aufmerksamer gewesen.Mein Mann bekam noch nicht mal ein Glas Wasser angeboten.Außerdem müssen wir Krankenhaustagegeld und evtl.auch noch Transportkosten bezahlen.Nur weiß ich leider immer noch nicht wie wir konkret vorgehen sollen,und ob Aussicht auf Erfolg besteht.Wer kennt ähnliche Fälle?
Ich bedanke mich schon mal im voraus recht herzlich.
Eure Ingrid!
umjo
Hallo Ingrid, schön, dass Du Dich doch noch als 'Waltraud' angemeldet hast.
Wenn Du jetzt noch den geneigten Usern hier erklären könntest, wie es sich mit der Diskrepanz zwischen Username und Grußadresse verhält, wären ggf. weitere Infos möglich.

Solltest Du im realen Leben 'Ingrid' sein, dann steh' dazu, und verstecke Dich bitte nicht hinter der 'Waltraud'.
Solltest Du jedoch ein Fakeaccount sein, der/die sich hier aufgepflanzt hat: nimm Ausreiss! JETZT!
machine
Waltraud ist ein alter deutscher Name, welcher bedeutet: "Die, die sich's auch im Wald traut".
Dorfdepp
@ Waldgrit oder Ingtraud,
was willst du denn noch? Du hast doch die Antworten bekommen, die du haben wolltest. Dass hier manche ihre Späße treiben, gehört dazu, das muss in Kauf genommen werden.
Ihr könnt euch an den Supermarkt wenden und deren Versicherung in Anspruch nehmen, das ist die erste Lösung. Ihr könnt die kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht in Anspruch nehmen, das ist die zweite Lösung. Das mit der Strafanzeige ist Nonsense. Das wurde alles geschrieben, also was willst du noch?
StechusKaktus
Und passt bitte das nächste Mal auf, wo ihr hinlatscht. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich es für eine Entgleisung dieser Zeit halte, dass keiner mehr bereit ist für eigene Fehler einzustehen.
Vielleicht habt ihr Glück und das zugesprochene Schmerzensgeld deckt eure Anwaltskosten.
Zombijaeger
Stechus und ing. Das nervt mich eigentlich wirklich in unserem Lande. Viele, die einen schaden erlitten haben, gucken als erstes, wen sie dafür verklagen können. Warum sich nicht mal an die eigene nase packen? Wobei ich dem betroffenen trotzdem gute besserung wünsche.
Waltraud
Hallo Umjo,ich gehe davon aus,das dein Vorname auch nicht Umjo ist,also warum kann ich mich nicht Waltraud nennen?Aber ich heiße tatsächlich Waltraud-Ingrid,aber die meisten nennen mich Ingrid.Alles klar!
Vielen Dank nochmals für eure Ratschläge,ich werde einige
befolgen,und dann mal sehen,wie es weitergeht.Grüsse von
Waltraud-Ingrid.
ingocnito
Habe Anfang Januar eine ähnlich gelagerte Erfahrung gemacht, die mit einem viertel Jahr Krankschreibung endete. Mein Anwalt hat mir jedoch wenig bis gar keine Hoffnung auf Schmerzensgeld gemacht.
Grund: man muss dem Ladeninhaber nachweisen, dass ihm ab dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Verschmutzung auch angemessen viel Zeit zur Verfügung stand, diese Verschmutzung zu beseitigen.
D.h. Sie müssen nachweisen können, dass diese Wurstscheibe - oder was auch immer - schon länger als meinetwegen 30 Minuten da 'rumlag. Dazu müßten Sie die Bänder / Dateien der Überwachungskameras konfiszieren, was rechtlich aber unzulässig ist. Und der Ladeninhaber wird einen Teufel tun, Ihnen diese freiwillig 'rauszurücken, da er sich damit ja selbst belasten würde. Und bis ein Gericht ihn dazu zwingt, sind diese Bänder / Dateien schon längst wieder mehrmals überschrieben worden. Zeugen zu finden, die die Verweildauer dieser Wurstscheibe auf dem Boden bezeugen wollen oder können dürft auch ´schwierig sein - rückwirkend sogar unmöglich. Schätze, auch Sie werden in diesem Fall auf den Kosten sitzen bleiben.
Ernst Haft
In einem Urteil des Amtsgerichtes Hannover, Aktenzeichen 453 C 4349/15, vom 12. November 2015, in dem es um den Sturz eines Kunden in einem Supermarkt, aufgrund eines am Boden liegendes Salatblattes ging, wurde folgendes beschlossen:

"Kunden eines Supermarktes haben trotz regelmäßiger Reinigung und Überprüfung in begrenztem Umfang auf die Beschaffenheit des Fußbodens mit zu achten."

Ferner hieß es in der Urteilsbegründung, da zwischen den einzelnen Überprüfungen und Reinigungen nie ganz auszuschließen ist, daß aufgrund des Kundenverkehrs etwas auf den Boden fällt, sind Kunden ebenfalls in der Pflicht, auf die Beschaffenheit des Bodens zu achten.

Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (also die Kontrolle und Gefahrenabwehr) erfordere, in öffentlichen Räumen alles Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um Gefahren von dort verkehrenden Personen abzuwenden. Eine Herstellung völliger Sicherheit ist allerdings nicht möglich und somit nicht geschuldet.

In dem Urteil wurde auch die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen (hier der Kunde) berücksichtigt, dessen Pflicht es ist, sichtbare Gefahren von sich selbst abzuwenden. Man "darf" sich also nicht blind auf die Ausübung der Verkehrssicherungspflicht (in diesem Fall des Supermarktbetreibers) verlassen.

Eine Ausübung der Verkehrssicherungspflicht (Fußbodenkontrolle und Reinigung) wurde von Seiten der Mitarbeiter des Supermarktes alle 15 bis 30 Minuten durchgeführt. Die Unfallstelle im Supermarkt wurde 15 Minuten, nach Aussage der Supermarktleitung, kontrolliert.

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Beklagten konnte vom Amtsgericht nicht festgestellt werden. Die Klage wurde abgewiesen.

Meine persönliche Einschätzung zum vorliegen Fall des Mannes im Alter von 77 Jahren, der im Supermarkt auf einer am Boden liegenden Wurstscheibe ausrutschte, ist folgende:

Konsultieren Sie in jedem Fall einen Anwalt, eine Rechtsberatung im Internet ist nicht seriös, lediglich die Fallbeschreibung eines stattgefundenen Unfalls in einem Supermarkt und dem daraus folgenden Urteil mit Aktenzeichen (Quelle), um eine Einschätzung der deutschen Rechtssprechung vornehmen zu können.

Ich wünsche dem Herrn eine rasche Genesung und verbleibe
mit einem freundlichen Gruß

Ihr Ernst Haft
Waltraud
Vielen Dank,Ernst Haft,für den guten Rat, und auch für die guten Wünsche. Ich werde soweit es geht Ihre Ratschläge
befolgen und verbleibe mit den besten Grüssen

Ihre Ingrid Hess
AnaN
Sie könnten Schadensersatzansprüche gegen den Supermarktbetreiber gem. §§280,311II Nr.2, 241 II BGB geltend machen.

Das setzt ein vorvertragliches Schuldverhältnisse (c.i.c) voraus. Gemäß §311 II Nr.2 ist dies grds. gegeben, wenn Sie den Supermarkt mit Kaufabsicht betreten haben.
Die Pflichtverletzung ist in Ihrem Fall darin zu sehen, dass der Supermarkt seine Schutzpflicht (§241 II) verletzt hat, indem er die Wurstscheibe auf dem Boden liegen lassen hat. Das Vertretenmüssen wird nach §280 I S.2 vermutet, dass heißt der Supermarkt muss beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Kann er dies nicht, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch gem.§ §249ff zu, dies beinhaltet auch die Übernahme der Kosten für das Krankenhaus(§249II S.1) und Schmerzensgeld(§253 II BGB).
Panther
Ich glaube ja immer noch, dass das Ehepaar die Wurstscheibe von zuhause mitgenommen, sie auf den Boden gelegt hat, und der Mann, der bereits vor der Tat medizinische Beschwerden hatte, ein wenig mit den Armen gerudert und sich dann – nicht besonders unsanft – auf den Arsch gesetzt hat.

Ein oder mehrere Zeugen werden das bekunden können.
Zombijaeger
Panther. Wenn du die wustscheibe selber mitbringst kannst du auch ganz leicht beweisen, dass sie 30 Minuten da lag. Musst sie nur erst mit dem Handy 30 Minuten filmen bevor du drauftrittst und stürzt.
umjo
Hallo Ingrid, ich habe Dich mit posting 15.7., 21:33 recht hart angegangen. Dafür möchte ich mich hiermit ausdücklich entschuldigen! Leider gibt es hier immer wieder Situationen, in denen einem ernsthafte Zweifel an der Seriosität des Fragenden, bzw. seiner Fragestellung kommt.

Ich möchte aber auch zu Deiner Entscheidungsfindung beitragen, in dem ich Dir sage: User 'incognito' am 20.7., 14:24 mit eigenen Erfahrungen, und User 'Ernst Haft' 20.7., 22:01 mit einem Urteil aus ähnlich gelagernem Fall, haben m.E. zielführend geantwortet.

User 'AnaN' mit -formaljuristisch weitgehend korrekten-, und ganz besonders User 'Panther' 23.7. 14:40, mit -hier gewohnt un- bzw. blödsinnigen- Antworten, sollltest Du m.E. einfach ignorieren.

Jedenfalls: Gute Besserung für Deinen Ehemann!
michaelwag
Hallo Ingrid,

ich wäre zur Polizei gegangen und hätte den Sachverhalt geschildert. Ich bin mir absolut sicher, dass ein Polizist hier mit wenigen Worten erklärt hätte, was der logische Weg ist (ob jetzt Anzeige z.B. gegen Unbekannt oder im Supermarkt vorsprechen).

Es ist ja zuallererst zu klären, von wem die Wurst kommt. Falls ein Kunde die fallen gelassen hat, würde auch seine private Haftpflichtversicherung möglicherweise regresspflichtig sein.
umjo
Ja sicher doch, michaelwag. Dein Kommentar hat hier definitiv noch gefehlt!

Nützlich wäre sicherlich auch -nur um Dich mal justiziabel zu ergänzen-, der Polizei ein Handy-Selfie präsentieren zu können.
Ingrid am Boden, neben ihrem gestürzen Ehemann, die Wurstscheibe am Bildrand (weil sichlich durch den Sturz verschoben). Bestenfalls noch eine Schuhsohle des Verunglückten (wegen der Eigensicherungspflicht; Slicks, oder eher doch Intermediates?).

Interessant auch Dein Ansatz: 'Von wem kam die Wurst?'
War's ein Kunde, oder doch eher ein Angestellter, vielleicht sogar der/die MarktleiterIn?
Hat der/die KundIn -wenn er/sie's denn war- bereits den Markt verlassen, oder irrt er/sie noch darin herum?

Der gepeinigte Polizist hätte dann mit Sicherheit sehr 'wenige Worte' gehabt. Auch ich bin mir da absolut sicher!
Aber er hätte wenigstens Gesprächsstoff gehabt mit seinen beneidenswerten Kolleg/Innen!
Panther
Oh ja, der Supermarkt wäre abgesperrt worden als Crime Scene, Anti-Terror Einsatz. Alle Menschen vor Ort verhaftet und der Shop Manager vorübergehend erschossen *schüttelkopf*